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JUGEND/318: Neue Perspektiven für den Kinder- und Jugendschutz (DJI Impulse)


DJI Impulse
Das Bulletin des Deutschen Jugendinstituts 2/2014 - Nr. 106

Neue Perspektiven für den Kinder- und Jugendschutz:
Ein Plädoyer für Veränderung

Von Heinz Kindler



Deutschland investiert hohe finanzielle Mittel, um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung zu schützen. Wie aber Schutzmaßnahmen und Hilfen nach Gefährdungen für Kinder am besten gestaltet werden können, liegt noch weitgehend im Dunkeln. Vier Thesen dazu, wie das Kinderschutzsystem weiterentwickelt werden könnte.


Deutschland lässt sich die Unterstützung von Eltern und den Schutz von Kindern viel kosten. Obwohl die Kommunen über die Ausgabenlast für die finanziellen Hilfen zur Erziehung stöhnen, investieren sie derzeit freiwillig und nahezu flächendeckend in den Aufbau früher präventiver Angebote. Deutschland verfügt im Bereich der Allgemeinen Sozialen Dienste und der Hilfen zur Erziehung nach wie vor über hochmotivierte Fachkräfte, die mehrheitlich ein Fachhochschulstudium aufweisen und damit im europäischen Vergleich überdurchschnittlich gut qualifiziert sind.

Gleichwohl sind die Resultate unseres Bemühens als Gesellschaft um den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch sowie die Förderung ihres Wohlergehens ernüchternd. Trotz des massiven Ausbaus ambulanter Hilfen zur Erziehung hat Deutschland mehr Kinder in Fremdunterbringung als viele andere westliche Demokratien (Thoburn 2007). Beispielsweise sind die Quoten für Fremdunterbringung von Kindern in Belgien, England, Kanada, Norwegen, Schweden und den USA niedriger als in Deutschland (Gilbert/ Parton/Skivenes 2011). Soweit bekannt ist, erreichen junge Menschen in Deutschland das Erwachsenenalter allzu häufig mit keinem oder nur mit einem geringen Bildungsabschluss. Gleichzeitig sind die hohen Raten an psychischen Auffälligkeiten unübersehbar (Schmid 2007; Kindler u.a. 2011).

Deutschland liegt hinsichtlich der Anzahl gefährdungsbedingter Todesfälle im Mittelfeld der entwickelten Industrienationen (UNICEF 2003; Pritchard/Williams 2010). Während es Hinweise darauf gibt, dass in Deutschland - wie auch in anderen Ländern - sexueller Missbrauch und körperliche Misshandlung etwas zurückgedrängt werden konnten, scheinen ambulante Hilfen bei der häufigsten Gefährdungsform, der Vernachlässigung, in ihrer bisherigen Konzeption wenig wirksam zu sein (Jones/Finkelhor/Halter 2006; Stadler/Bieneck/Pfeiffer 2012). Eine Erhebung zu Fallverläufen nach den sogenannten 8a-Mitteilungen (gemeint ist das Achte Sozialgesetzbuch und dort der Paragraph 8a "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung") in zwei Städten ergab beispielsweise, dass nach Vernachlässigung überwiegend ambulante Hilfen zur Erziehung erbracht wurden, nach einem Jahr aber bei den meisten Fällen keine deutlichen Verbesserungen berichtet wurden (Kindler 2012a). In dieser Situation ist es keine befriedigende Entwicklungsstrategie, einfach noch mehr Geld in das bestehende Kinder- und Jugendhilfesystem zu geben. Und sollte sich die derzeit gute wirtschaftliche Konjunkturlage einmal verschlechtern, wird auch die Finanzierung des Kinder- und Jugendhilfesystems problematischer werden. Um Fortschritte zu erreichen, sind daher andere Perspektiven für die Weiterentwicklung des Kinderschutzsystems gefragt. Hierzu werden vier Thesen formuliert, wie eine erstrebenswerte Gestaltung des Kinderschutzes in Deutschland zukünftig aussehen könnte.


1. Kinderschutz ist mehr als das Entdecken von
Gefährdungsfällen

Kinderschutz sollte vielmehr als organisierte Aktivität verstanden werden - mit dem Ziel, Fälle von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch zu entdecken und so zu bearbeiten, dass Gefährdung beendet, Beteiligungsrechte gewahrt und eine möglichst positive Entwicklung von Kind und Familie ermöglicht werden. In den letzten Jahren lag der Schwerpunkt der gesetzgeberischen Tätigkeit und der Fachdiskussion jedoch ganz eindeutig auf dem Aspekt der möglichst zuverlässigen Entdeckung von Gefährdung. Dies war richtig. Aber was kommt danach? Abgesehen von wenigen spezialisierten Einrichtungen halten Beratungsstellen und ambulante Hilfen zur Erziehung in Deutschland bislang kaum spezifische Interventionskonzepte für Vernachlässigungs- oder Misshandlungsfamilien bereit.

Gleiches gilt im Bereich der stationären Hilfen für Kinder mit Erfahrungen von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch. In diesen Fällen kommen vor allem unspezifische Hilfestrategien, wie etwa Wertschätzung vermitteln oder Förderung von Selbstmanagement, zum Einsatz. Ein solches Vorgehen ist aber weder besonders erfolgreich noch entspricht es dem internationalen Forschungsstand (Institute of Medicine and National Research Council 2014). Hinzu kommt, dass selbst bei den Kindern, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Pflegefamilien leben oder für die eine Vormundschaft besteht, sowohl die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung als auch das Angebot von Frühförderung beziehungsweise sonderpädagogischer Förderung lückenhaft ist (Nützel u.a. 2006; Kindler u.a. 2011).

Wie können diese Missstände angegangen werden? Zum ersten ist es notwendig, interdisziplinäre Zusammenarbeit auf der Fallebene zu stärken. Teilweise wird dies dadurch erreicht, dass sich die Jugendhilfe multidisziplinärer ausrichtet. So brauchen Heime und Pflegekinderdienste sonderpädagogische Fachkräfte im Team und sollten verstärkt Lehrkräfte für Förderkurse oder für Sommerschulen engagieren. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass entsprechende Anstrengungen durchaus Bildungserfolge bewirken. Zugleich braucht es für die Psychiatrie finanzielle und gesetzliche Anreize, um die ausgeprägte "Kommstruktur" aufzuweichen, also die Neigung, Diagnostik, Behandlung und Fallberatung nur in Praxen beziehungsweise Kliniken anzubieten. Das heißt: Allgemeine Sozialdienste brauchen Beratungskontrakte mit Erwachsenenpsychiaterinnen und -psychiatern, die bei manchen Fällen einen Austausch in Fallbesprechungen ermöglichen. Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe benötigen jugendpsychiatrische Sprechstunden vor Ort.

Zum zweiten sollte in den Verhandlungen mit den Trägern ambulanter Dienste die Möglichkeit eines höheren Entgelts verankert werden, wenn nach einer Gefährdungsmitteilung Fachkräfte eingesetzt werden, die in spezifischen Interventionskonzepten mit Wirkungsnachweis geschult sind und die diese Methode im Fall einsetzen. Die Jugendhilfeplanung sollte verpflichtet werden, dem Jugendhilfeausschuss zu berichten, welche ambulanten Hilfekonzepte mit Wirkungsnachweis örtlich verfügbar sind.


2. Ein beziehungsorientierter Umbau des Kinderschutzsystems ist notwendig

Auswirkungen von erfahrener Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch zeigen sich vor allem im Bereich der Bindungsentwicklung, also in der Fähigkeit, sich auf Vertrauensbeziehungen einzulassen und diese positiv mitzuprägen (Cicchetti/Valentino 2006). Dieser Bereich ist vor allem deshalb besonders bedeutsam, weil die Summe der Bindungserfahrungen in der Kindheit mit darüber entscheidet, wie im Erwachsenenalter Partnerschaften und die Beziehung zu eigenen Kindern gestaltet wird. Um die Weitergabe von Gefährdung an die nächste Generation zu verhindern, müsste es eigentlich das vitale Interesse der Gesellschaft sein, die Bindungsentwicklung von Kindern nach einer Gefährdungssituation soweit wie möglich zu fördern (Schofield/Lee/Merrick 2013). Davon ist aber nicht viel zu spüren. Obwohl bekannt ist, dass stationäre Einrichtungen in ihrer jetzigen Form kaum positive und stabile Bindungserfahrungen vermitteln können, liegt ihr Anteil an allen Fremdunterbringungen in Deutschland so hoch wie sonst nur in mehreren osteuropäischen Ländern (Schleiffer/Müller 2003). In ihrem Forschungsliteraturbericht beschreiben Frank Ainsworth und June Thoburn, dass sich Deutschland beim Anteil der stationären Einrichtungen an allen Fremdunterbringungen auf dem Niveau Litauens und der Ukraine bewegt, während in Australien, Irland, England, den USA, Ungarn, Spanien, Schweden, Frankreich und Rumänien der Anteil der Pflegefamilien an allen Unterbringungen größer ist (Ainsworth/Thoburn 2014).

Die Chancen von Pflegefamilien, Kindern korrigierende Bindungserfahrungen zu vermitteln, sind im Vergleich deutlich besser, wenn die Familien gut unterstützt werden. In Pflegefamilien entwickelt immerhin etwa die Hälfte der Kinder eine sichere Bindungshaltung. Dies gilt sowohl für jüngere (Van den Dries u.a. 2009) wie auch für ältere Kinder (Joseph u.a. 2014). Das haben Studien nicht nur im Ausland, sondern auch in Deutschland gezeigt (Nowacki/Schölmerich 2010). Wie das Beispiel der nordeuropäischen Nachbarländer demonstriert, sind Pflegefamilien auch für viele ältere Kinder geeignet. In Deutschland werden diese aber nahezu durchgängig in Heimen untergebracht. Aus diesen Gründen ist eine Offensive zum Ausbau der Pflegekinderhilfe notwendig, die aber nur gelingen kann, wenn therapeutische Konzepte in der Begleitung von Pflegefamilien stärker erprobt beziehungsweise ausgebaut und auch besser entschädigt werden. Da jüngere Kinder bei einer Fremdunterbringung nahezu zwangsläufig innerhalb weniger Monate neue Bindungen aufbauen, zugleich aber unter Bindungsabbrüchen besonders leiden, werden Alternativen zum System von Inobhutnahme und Bereitschaftspflegefamilien benötigt. In diesen Fällen müssten etwa mehr gemeinsame Plätze für Mutter und Kind in Inobhutnahmestellen eingerichtet werden. Auch die Möglichkeit, dass Bereitschaftspflegefamilien bei sich länger hinziehenden Gerichtsverfahren in die Rolle einer Dauerpflegefamilie wechseln, müsste erweitert werden.


3. Die Partizipation von Eltern und Kindern muss gestärkt werden

Regeln der Mitsprache sind sowohl bei Gefährdungseinschätzungen als auch bei der Hilfeplanung gesetzlich verankert. Dies wird meistens - zumindest bei Erwachsenen - auch beachtet. Die Eltern werden gefragt, wie sie die Probleme in der Familie beschreiben, welche Ziele der Hilfe sie formulieren würden und ob sie der vorgeschlagenen Form von Hilfe zustimmen. Dies ist positiv und erhöht die Qualität der Hilfe(planung). Allerdings erhalten Eltern kaum Informationen über die bisherigen Erfahrungen von Familien mit der vorgeschlagenen Hilfeform und ihren Wirkungen. Auch über die Qualität des vorgeschlagenen Trägers werden kaum Informationen vermittelt, die für eine qualifizierte Mitentscheidung aber wichtig wären.

Daher gibt es die etwas merkwürdige Situation, dass es leichter ist, Informationen über gekaufte Kopfschmerztabletten und Kühlschränke, Kliniken, Altenheime und Psychotherapieformen zu erhalten als über Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei ist allen Beteiligten klar, dass es in Deutschland große Unterschiede in der Qualität zwischen den Jugendämtern und zwischen den unterschiedlichen Trägern der Hilfen zur Erziehung gibt. Ebenso dürfte unbestritten sein, dass die Qualität von Jugendhilfeleistungen mitunter sehr entscheidend für das weitere Leben von Kindern und Familien ist. Wäre es daher nicht an der Zeit, für Informationspflichten zu sorgen, die mehr Transparenz ermöglichen, um somit Eltern zu stärken?

Natürlich benötigen nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder Informationen. Mehr noch als bei Erwachsenen müssen Informationen für Kinder (zum Beispiel im Hilfeplan oder bei einer Inobhutnahme) an die Situation und das Kind angepasst und aus der Erwachsenensprache "übersetzt" werden. Zusätzlich muss auch Zeit für einen Vertrauensaufbau zur Verfügung stehen. Ohne Vertrauen können sich nur wenige Kinder einbringen. In dieser Situation ist es zunächst einmal notwendig, dass Gespräche mit Kindern sehr viel stärker als nicht zu unterschätzende fachliche Aufgabe verstanden werden (Kindler 2012b). Wie in anderen Bereichen auch müssen hier Ausbildungs- und Qualifizierungsmodule für die beteiligten Fachkräfte entwickelt werden.

Besonders nach Gefährdungserlebnissen können viele Kinder ihre Eltern nicht als Vertrauenspersonen nutzen, um Wünsche zu äußern oder um mitzuteilen, dass sie sich in einer Einrichtung oder in einer Pflegefamilie ungerecht behandelt fühlen. Ob diese Kinder Ombudsstellen nutzen können, die ihnen (rechtliche) Beratung und Unterstützung geben sollen, ist eine offene Frage. Da wir als Gesellschaft (und auch das Jugendhilfesystem) aber ein großes Interesse daran haben müssen, familiäre Ohnmachtserfahrungen durch unser eigenes Handeln nicht zu doppeln, sind Erprobungen mit den Beschwerde- und Ombudsstellen notwendig.


4. Für ein lernendes Kinderschutzsystem müssen Grundlagen geschaffen werden

Lernen hat Voraussetzungen. Zunächst einmal werden Informationen darüber benötigt, wie gut die Verfahren und Ergebnisse bereits sind. In wie vielen Gefährdungsfällen gehen nach eingeleiteten Hilfen keine weiteren Gefährdungsmitteilungen mehr ein? Wie viele Kinder verlassen nach früheren Erfahrungen mit Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch Jugendhilfemaßnahmen mit positiven sozialen Fähigkeiten, einem qualifizierten Schulabschluss und einem hohen Selbstvertrauen? Derzeit gibt es auf keine dieser naheliegenden Fragen befriedigende Antworten.

Der Grund dafür ist, dass die Jugendhilfestatistik - in alter sozialstaatlicher Manier - auf das Zählen von Maßnahmen fokussiert ist, aber nicht darauf, ob die grundlegenden Ziele erreicht worden sind. Benötigt werden deshalb stichprobenartig gesammelte Informationen darüber, was aus Kindern im Kinderschutzsystem wird. Ein lernendes Kinderschutzsystem braucht kontrollierte Interventionsstudien, die ausloten, in welchen Fällen mit welchen Konzepten die angestrebten Ziele besser erreicht werden können. Beispielsweise gibt es in Deutschland bislang keine einzige Interventionsstudie mit Vernachlässigungsfamilien. Dabei ist völlig klar, dass ambulante Hilfen hier häufig scheitern und die Praxis angesichts vielfältiger Problemmechanismen und Interventionsideen nicht aus sich selbst heraus belastbares (Handlungs-)Wissen generieren kann.

Obwohl die Politik in den letzten beiden Legislaturperioden erstmals in nennenswertem Umfang Forschungsmittel investiert hat, bleiben die Hilfen zur Erziehung mit ihren hohen Gesamtkosten ein wenig beforschter Bereich. Schließlich braucht es politische Unterstützung für die Implementation von Hilfekonzepten mit Wirkungsnachweisen und für die Analyse fehlgeschlagener Kinderschutzfälle. Hier müssen auch Beharrungskräfte überwunden werden, die der Neuausrichtung der Hilfen zur Erziehung, wenn sie eine Reaktion auf Gefährdungssituationen darstellen, entgegenstehen. Es wäre vermessen, die hier skizzierte Entwicklungsperspektive als alternativlos darzustellen. Dringend notwendig ist es vielmehr, Vorschläge zu entwickeln und eine breite Diskussion um die Zukunft des Kinderschutzes in Gang zu bringen. Ohne eine bessere multidisziplinäre Zusammenarbeit ist das Ziel, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung zu schützen, nicht zu erreichen. Für die Politik bietet sich die Chance, aus dem bloßen Re-Agieren auf immer neue Kinderschutzkrisen auszusteigen und ihre positiv gestaltende Kraft wieder deutlicher zu zeigen.


DER AUTOR

Dr. Heinz Kindler, Dipl.-Psychologe, ist Leiter der Fachgruppe "Familienhilfe und Kinderschutz" in der Abteilung "Familie und Familienpolitik" am Deutschen Jugendinstitut. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Kinderschutz, Entwicklung von Kindern in Fremdunterbringung sowie Hochstrittigkeit zwischen Eltern nach Trennungen und Partnerschaftsgewalt.
Kontakt: kindler@dji.de

LITERATUR

- Ainsworth, Frank/Thoburn, June (2014):
An exploration of the differential usage of residential childcare across national boundaries. In: International Journal of Social Welfare, Heft 1, S. 16-24

- Cicchetti, Dante/Valentino, Kristin (2006):
An ecological-transactional perspective on child maltreatment: Failure of the average expectable environment and its influence on child development. In: Cicchetti, Dante/Cohen, Donald J. (Hrsg.): Developmental psychopathology. Band 2: Risk, disorder, and adaptation. Hoboken, S. 129-201

- Gilbert, Neil/Parton, Nigel/Skivenes, Marit (2011):
Changing patterns of response and emerging orientations. In: Gilbert, Neil/Parton, Nigel/Skivenes, Marit (Hrsg.): Child protection systems. International trends and orientations. New York, S. 243-257

- Institute of Medicine and National Research Council (2014):
New directions in child abuse and neglect research. Washington

- Jones, Lisa/Finkelhor, David/Halter, Stephanie (2006):
Child maltreatment trends in the 1990s: Why does neglect differ from sexual and physical abuse? In: Child Maltreatment, Heft 2, S. 107-120

- Joseph, Michelle/O'Connor, Thomas/Briskman, Jacqueline/Maughan, Barbara/Scott, Stephen (2014):
The formation of secure new attachments by children who were maltreated: An observational study of adolescents in foster care. In: Development and Psychopathology, Heft 2, S. 67-80

- Kindler, Heinz (2012a):
Gefährdungsmitteilungen und Schutzmaßnahmen, Hilfen sowie Verletzungen von Kindern ein Jahr später. Eine Analyse basierend auf Daten aus zwei westdeutschen Jugendämtern. Arbeitspapier. München

- Kindler, Heinz (2012b):
Fachlich gestaltete Gespräche mit Kindern im Kinderschutz: Eine Forschungsübersicht. In: Thole, Werner/Retkowski, Alexandra/Schäuble, Barbara (Hrsg.): Sorgende Arrangements. Kinderschutz zwischen Organisation und Familie. Wiesbaden, S. 203-216

- Kindler, Heinz/Helming, Elisabeth/Meysen, Thomas/Jurczyk, Karin (Hrsg; 2011):
Handbuch Pflegekinderhilfe. München

- Nowacki, Katja/Schölmerich, Axel (2010):
Growing up in foster families or institutions: Attachment representation and psychological adjustment of young adults. In: Attachment and Human Development, Heft 6, S. 551-566

- Nützel, Jakob/Schmid, Marc/Goldbeck, Lutz/Fegert, Jörg (2005):
Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung von psychisch belasteten Heimkindern. In: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie, Heft 8, S. 627-644

- Pritchard, Colin/Williams, Richard (2010):
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- Schleiffer, Roland/Müller, Susanne (2003):
Die Bindungsrepräsentation von Jugendlichen in Heimerziehung. In: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie, Heft 8, S. 747-765

- Schmid, Marc (2007):

Psychische Gesundheit von Heimkindern. Weinheim

- Schofield , Thomas/Lee, Rosalyn/Merrick, Melissa (2013):
Safe, stable, nurturing relationships as a moderator of intergenerational continuity of child maltreatment: A meta-analysis. In: Journal of Adolescent Health, Heft 4, S. 532-538

- Stadler, Lena/Bieneck, Steffen/Pfeiffer, Christian (2012):
Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch 2011. KFN-Forschungsbericht Nr. 118. Hannover

- Thoburn, June (2007):
Globalisation and child welfare: Some lessons from a cross-national study of children in out-of-home care. School of Social Work and Psychosocial Sciences, University of East Anglia. Norwich

- UNICEF (2003):
A league table of child maltreatment deaths in rich nations. Innocenti Report Card No. 5. Florenz

- Van den Dries, Linda/Juffer, Femmie / Van Ijzendoorn, Marinus /Bakermans-Kranenburg, Marian (2009):
Fostering security? A metaanalysis of attachment in adopted children. In: Children and Youth Services Review, Heft 3, S. 410-421


DJI Impulse 2/2014 - Das komplette Heft finden Sie im Internet als PDF-Datei unter:
www.dji.de/impulse

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Quelle:
DJI Impulse - Das Bulletin des Deutschen Jugendinstituts 2/2014 - Nr. 106, S. 4-8
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2014