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KIND/199: UN-Kinderrechtskonvention in Leichter Sprache veröffentlicht (AWO)


AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. - Pressemitteilung vom 4. Juli 2019

AWO veröffentlicht UN-Kinderrechtskonvention in Leichter Sprache


2019 ist ein Jahr der Menschenrechte. In diesem Jahr feiern die Kinderrechtskonvention ihren 30. und die Behindertenrechtskonvention in Deutschland ihren 10. Geburtstag. Anlässlich dieser Jubiläen veröffentlichen der AWO Bundesverband und das Bundesjugendwerk der AWO die Übersetzung der Kinderrechte in Leichter Sprache.

Dazu der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: "Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Der Kampf um und für Kinderrechte treibt die Arbeiterwohlfahrt seit vielen Jahren an. Unsere Gründerin Marie Juchacz wusste aus eigener Erfahrung, wie wichtig Kinderrechte sind. Sie setzte sich ihr ganzes Leben für diese ein. Seit 30 Jahren gibt es die weltweit geltende Kinderrechtskonvention. Es ist wichtig, dass Kinder ihre Rechte und auch Erwachsene die Rechte von Kindern kennen. Wir freuen uns daher sehr, dass wir durch die Übersetzung der Kinderrechtskonvention in Leichte Sprache dazu beitragen, dass mehr Kinder und erstmals auch Menschen mit Lernschwierigkeiten Zugang zur Kinderrechtskonvention haben."

Auch für das Bundesjugendwerk der AWO ist die Übersetzung der Kinderrechte eine wichtige Voraussetzung dafür, Kinder und Jugendliche zu befähigen, ihre Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen. "Nur wer seine Rechte kennt und mit ihnen vertraut ist, kann selbstwirksam für sich und dann auch für andere eintreten" sagt Jan Sörnsen, Geschäftsführer des Bundesjugendwerks. Die Übersetzung fördere die Eigenständigkeit von Kindern und Jugendlichen und schaffe Bewusstsein für ein demokratisches Miteinander. "Jeder Mensch hat das Recht, gehört zu werden und für die eigenen Bedürfnisse einzutreten", so Sörnsen weiter.

In Deutschland engagieren sich viele Menschen für Kinderrechte und arbeiten daran, dass diese im Kinderalltag gelebt werden. Deswegen unterstreicht Wolfgang Stadler: "Wir hoffen, dass die Kinderrechtskonvention in Leichter Sprache viele Impulse zur Förderung, Wahrung und des Schutzes von Kinderrechten unterstützt. Wir wünschen uns, dass diese von vielen Verbänden, Initiativen und Institutionen als Instrument der inklusiven Menschenrechtsbildung eingesetzt wird, damit Deutschland kinderfreundlicher wird; damit Kinder ihre Rechte kennen und diese auch einfordern können. Aus diesem Grund setzt sich die AWO seit langer Zeit aktiv dafür ein, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern."


Weitere Informationen:
https://www.awo.org/awo-veroeffentlicht-un-kinderrechtskonvention-leichter-sprache-schwer


Kinder-Rechte in Leichter Sprache: die Broschüre als PDF
https://www.awo.org/sites/default/files/2019-07/AWO_UN_Kinderrechte_Leichte%20Sprache_Ansicht.pdf

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Quelle:
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Heinrich-Albertz-Haus
Blücherstr. 62/63, 10961 Berlin
Telefon: 030 / 26309-0
E-Mail: info(at)awo.or
Internet: https://www.awo.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2019

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