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LEISTUNGEN/443: Bezug von Elterngeld für Schätzlandwirte erleichtert (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 174 vom 10. August 2009

Lindemann: Bezug von Elterngeld für Schätzlandwirte erleichtert


Für die Gruppe der nicht buchführungspflichtigen Landwirte, die so genannten Schätzlandwirte nach Paragraph 13a EStG, wird ab sofort der Bezug des Elterngeldes für die zwei Partnermonate erleichtert. Darauf hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium in enger Abstimmung mit dem Bundesfamilienministerium und den Ländern geeinigt.

"Diese Änderungen in den Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sind eine deutliche Verbesserung für die Schätzlandwirte. Hierdurch wird der bisherige faktische Ausschluss der nicht buchführungspflichtigen Landwirte vom Zugang zum Mindestelterngeld für die zwei Partnermonate endlich aufgehoben," sagte der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Gert Lindemann. "Wir haben damit ein wichtiges familienpolitisches Vorhaben der Bundesregierung und die agrarpolitischen Gegebenheiten in Einklang gebracht und überdies einen Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet."

In den nunmehr geänderten Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wird der Nachweis für die Einkommensminderung in den zwei Partnermonaten erheblich vereinfacht. Für den Bezug des Mindestelterngeldes reicht es künftig aus, dass im Zeitraum, für den Elterngeld gewährt wird, Ausgaben zur Durchführung von betrieblichen Arbeiten getätigt worden sind. Hierzu gehören insbesondere auch Zahlungen für Dienst- oder Werkleistungen an Angehörige oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe zum Beispiel auch an andere beauftragte Landwirte.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 174 vom 10.08.2009
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. August 2009