Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → SOZIALES

LEISTUNGEN/475: Regelsätze - Caritas fordert Debatte zu den Berechnungsgrundlagen (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 27. September 2010

Caritas fordert Debatte zu den Berechnungsgrundlagen

Regelsätze müssen korrigiert werden


Berlin, 27. September 2010. Als enttäuschend hat der Deutsche Caritasverband (DCV) den Beschluss des Koalitionsausschusses zur Höhe der Regelsätze bewertet. Zwar sei jeder Rechenschritt nun im Einzelnen ausgewiesen, die Regierung habe jedoch bei der Festsetzung des Regelsatzes für Alleinstehende die bisher gültigen Berechnungsgrundlagen massiv verändert und damit einen gebotenen Anstieg verhindert. Für Einpersonenhaushalte werden jetzt die Ausgaben der untersten 15 Prozent der Haushalte als Referenzgruppe herangezogen. Bisher waren es die untersten 20 Prozent. Auch entspreche es nicht der Lebenswirklichkeit, dass keinerlei Ausgaben für alkoholische Getränke und Tabak erfasst werden. „Diese Ausgabenposition gab Empfängern von Arbeitslosengeld II bisher noch eine gewisse Flexibilität für andere Ausgaben“, erklärt Caritas-Generalsekretär Georg Cremer.

Zudem fordert die Caritas eine Überprüfung der Regelsätze für Kinder. Die Berechnung des DCV zu eigenständigen Kinderregelsätzen habe gezeigt, dass diese je nach Altersgruppe um 20 und 40 Euro erhöht werden müssten. In der Berechnung der Caritas war die Gruppe der verdeckt Armen aus der Referenzgruppe herausgerechnet worden. „Es gibt eine nicht unerhebliche Zahl von Familien, die Anspruch auf ergänzende Transferleistungen hätten, diese aber nicht beantragen. Diese wurden nicht aus der Referenzgruppe herausgerechnet. Deren niedrigeres Ausgabenniveau verzerrt die Berechnung nach unten“, kritisiert Cremer. Die Caritas fordert daher eine korrigierte Berechnung der Kinderregelsätze noch vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag.

Positiv zu bewerten sei dagegen das beschlossene Paket für Bildung und Teilhabe. „Wir haben immer das Anliegen unterstützt, arme und benachteiligte Kinder durch Sachleistungen wie Mittagessen oder Nachhilfe zu stärken.“ Nachhilfe müsse aber nicht nur gewährt werden, wenn die Versetzung eines Kindes gefährdet ist, sondern beispielsweise auch, wenn dadurch der Übergang auf weiterführende Schulen ermöglicht werde. Zudem werde die positive Intention des Bildungspakets nur Wirklichkeit werden, wenn auch die Länder ihrer Verpflichtung nachkommen und Schulen besser fördern, etwa durch Schulsozialarbeit.

Kontakt:
Dr. Thomas Becker
Abteilungsleiter Sozialpolitik und Publizistik
E-Mail: tomas.becker@caritas.de


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 27. September 2010
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2010