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LEISTUNGEN/570: Rechtsvereinfachung SGB II - umstrittenes Gesetz fallen lassen (Paritätischer Wohlfahrtsverband )


Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Pressemeldung vom 30. Mai 2016

Rechtsvereinfachung SGB II: Paritätischer fordert Bundestag auf, umstrittenes Gesetz zur Hartz-IV-Reform komplett fallen zu lassen


Als "kaltes Apparatschikgesetz", mit dem die Rechtsposition von Millionen Hartz-IV-Beziehern geschwächt und ihre Lebenssituation verschlechtert werde, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband das geplante Gesetz zur so genannten Rechtsvereinfachung im SGB II (Hartz IV), das nach erster Lesung im Bundestag heute im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten wird. Der vorliegende Gesetzesentwurf habe mit Entbürokratisierung so gut wie nichts zu tun, sondern verschärfe vor allem Kontroll- und Sanktionsmechanismen. Für Millionen Betroffene drohten künftig Leistungseinschnitte. Der Paritätische fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, das Gesamtpaket fallen zu lassen.

"Es handelt sich hier um ein kaltes Gesetz, mit dem Menschen gefügig gemacht werden sollen. Basale rechtsstaatliche Prinzipien werden für Hartz-IV-Bezieher eingeschränkt. Die Regierung setzt neue Hebel an, um Menschen zu gängeln, zu bestrafen und sogar in die Armut schicken zu können", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

"Der vollständige Leistungsentzug wird nach diesem Gesetz wie ein Damoklesschwert über älteren Arbeitslosen schweben", kritisiert Schneider das Vorhaben, Hartz IV komplett zu streichen, wenn ältere Arbeitslose nicht vorzeitig in den Ruhestand wechseln wollen. Die Regelung bei Alleinerziehenden, Kürzungen beim Regelsatz vorzunehmen, wenn sich deren Kinder tageweise beim anderen Elternteil aufhalten, nennt Schneider "schlicht knickerig, kleinlich und kaltherzig". Der Gesetzgeber habe offensichtlich "jeden Bezug zur Situation dieser Menschen verloren". Gefahren der "Leistungskürzung durch die Hintertür" sieht der Verband unter anderem auch bei den Neuregelungen zur Übernahme der Wohn- und Heizkosten. "Von Rechtsvereinfachung zu sprechen", so Schneider, sei "glatter Etikettenschwindel".

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Quelle:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin
Telefon +49(0)30|24636-0, Telefax +49(0)30|24636-110
Internet: www.paritaet.org, www.der-paritaetische.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2016

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