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LEISTUNGEN/653: Hartz-IV-Sanktionen - Existenzminimum darf nicht angetastet werden (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 27. November 2019

Hartz-IV-Sanktionen: Existenzminimum darf nicht angetastet werden


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert den Gesetzgeber auf, dafür zu sorgen, dass das Existenzminimum künftig komplett frei von Maßregelungen bleibt. "Betroffene brauchen Unterstützung und keine Sanktionen", bekräftigte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Mittwoch. Zuvor war berichtet worden, dass die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) an einer internen Weisung arbeiten, die die kürzlich vom Bundesverfassungsgericht gezogene Grenze bei Sanktionen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) über 30 Prozent hinaus erweitern könnte.

Das BMAS will einer Mitteilung zufolge sicherstellen, dass die rote Linie des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen nicht überschritten wird, was ver.di zwar grundsätzlich begrüße. Das reiche jedoch nicht aus, betonte Werneke: "Vor allem müssen die bestehenden Regelungen aufgehoben und durch ein menschenwürdiges und verfassungskonformes System ersetzt werden. Das Sozialstaatsgebot und die Menschenrechtsartikel im Grundgesetz geben eindeutig vor, dass das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum überhaupt nicht sanktioniert werden darf", stellte der ver.di-Vorsitzende klar.

Anfang November hatte das Bundesverfassungsgericht über die Frage entschieden, ob die bestehenden Sanktionen, die bis zum vollständigen Entzug der Leistungen einschließlich der Miete reichen können, verfassungsgemäß sind.

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Quelle:
Presseinformation vom 27.11.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2019

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