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MELDUNG/207: Gemeinnützige Sozialwirtschaft muss unter den Corona-Schutzschirm (BAG SELBSTHILFE)


BAG SELBSTHILFE
Gemeinsame Medienmitteilung Sozialer Verbände vom 20. März 2020

Gemeinnützige Sozialwirtschaft muss unter den Corona-Schutzschirm!


Berlin - Soziale Dienstleistungen, etwa für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkankungen oder Kinder und Jugendliche, sind Kern unseres Sozialstaates. Sie halten auch jetzt unser Gemeinwesen aufrecht, dürfen wegen Corona aber nur eingeschränkt angeboten werden. Angebote wie betreutes Wohnen, Tagesbetreuung und Frühförderung in Familien sind zum Beispiel derzeit kaum durchführbar.

Daher droht ihren freien und gemeinnützigen Trägern durch die wegbrechende Finanzierung die Insolvenz. Ein Sterben dieser sozialen Infrastruktur können wir uns als Gesellschaft nicht leisten. Daher müssen diese Dienste und Einrichtungen in die Schutzschirme von Bund und Ländern einbezogen werden!

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Quelle:
Gemeinsame Medienmitteilung Sozialer Verbände vom 20. März 2020
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung,
chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
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Tel.: 0211-31006-0, Fax: 0211-31006-48
E-Mail: info@bag-selbsthilfe.de
Internet: www.bag-selbsthilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2020

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