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ORGANISATION/277: Gesetz zur Vertraulichen Geburt begrüßt (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 13. März 2013

Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen begrüßen Gesetz zur Vertraulichen Geburt

Gesetz stärkt Recht der Kinder auf Kenntnis ihrer Herkunft



Berlin, 13. März 2013. "Für die Entwicklung und Identität eines Kindes ist das Wissen um die eigene Herkunft sehr wichtig", macht Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfs im Kabinett deutlich. "Wir begrüßen, dass durch das Gesetz sowohl die Notlage der Frau gesehen und ihrem Wunsch nach Vertraulichkeit Rechnung getragen wird als auch dem Recht des Kindes auf Kenntnis der Herkunft entsprochen wird." Mit dem Gesetz werde eine langjährige Forderung des Deutschen Caritasverbandes (DCV) und des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) nach Rechtssicherheit für die Mutter, den behandelnden Arzt und alle anderen Beteiligten erfüllt.

"Frauen, die sich trotz ihrer schwierigen Situation auf eine Beratung eingelassen haben, brauchen eine Begleitung durch eine Beraterin, zu der sie Vertrauen gefasst haben", betont Anke Klaus, Bundesvorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF). DCV und SkF begrüßen es daher, dass die Beratung über eine vertrauliche Geburt auch in der Schwangerschaftsberatungsstelle erfolgen kann, in der bereits durch die Erstberatung eine Vertrauensbeziehung aufgebaut werden konnte. Ein solcher Beratungsprozess ebnet häufig den Weg zu weiteren Unterstützungsangeboten und lässt anonyme Geburt und Babyklappe überflüssig werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. März 2013
Deutscher Caritasverband e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2013