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RENTE/585: Bundeskabinett beschließt Renten in der Alterssicherung der Landwirte anzuheben (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 109 vom 18.04.12

Bundeskabinett beschließt Renten in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2012 anzuheben



Mit dem heute erfolgten Beschluss des Bundeskabinetts sollen zum 1.‍ ‍Juli 2012 auch die rund 613.000 Rentnerinnen und Rentner in der Alterssicherung der Landwirte von den im Jahr 2011 gestiegenen Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Die Renten der Landwirte steigen damit in gleichem Maße, wie sich die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung verändern.


Der Anstieg in den alten Bundesländern beträgt 2,18 Prozent. In den neuen Bundesländern steigen die Renten um 2,26 Prozent. In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet dies: Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte - das ist der Betrag an monatlicher Rente, der für ein Kalenderjahr Beitragszahlung erzielt wird - beträgt ab dem 1. Juli 2012 12,96 Euro; der neue allgemeine Rentenwert (Ost) beträgt 11,50 Euro. Obwohl auch in diesem Jahr, wie bereits im Jahr 2011, die durch die Schutzklausel in der Vergangenheit verhinderten Rentenminderungen berücksichtigt wurden, erhöhen sich die Renten auch im Jahr 2012 spürbar.

Die aufgrund der Rentenanpassung sich ergebenden Mehraufwendungen in der Alterssicherung der Landwirte werden im Jahr 2012 in Höhe von rund 29‍ ‍Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums bereitgestellt.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 109 vom 18.04.12
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2012