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RENTE/624: Verfassungsbedenkliche Rentenberechnung bei Altersteilzeitverträgen (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 17. Dezember 2013

SoVD und VdK ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbedenkliche Rentenberechnung bei Altersteilzeitverträgen



Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland wenden sich mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Aufhebung der rentensteigernden Bewertung von Ausbildungszeiten bei der Rentenberechnung bei Altersteilzeit.

Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz wurde die rentensteigernde Bewertung der Ausbildungszeiten aufgehoben. Ein Nebeneffekt davon ist, dass die Altersrente bei Menschen, die in Altersteilzeit arbeiten, ebenfalls geringer ausfällt. SoVD und VdK sind der Ansicht, dass für diese Personengruppe die Altersrente nicht gekürzt werden darf, weil Schul- und Hochschulzeiten keine Berücksichtigung mehr finden.

"Wenn jemand einen Altersteilzeitvertrag abschließt, muss er auf die wesentlichen Konstanten in der gesetzlichen Rentenversicherung vertrauen dürfen; ansonsten fehlt es an hinreichender Rechtssicherheit für längerfristige Altersteilzeitverträge", sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher erklärt: "Wir sind der Meinung, dass bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages - als vom Gesetzgeber geschaffene und auch geförderte Möglichkeit des gleitenden Ausstiegs aus dem Arbeitsleben - ein besonderer Vertrauensschutz gewahrt bleiben muss."

Menschen in Altersteilzeit müssen wieder darauf vertrauen können, dass ihre Ausbildungszeiten bei Renteneintritt voll berechnet werden, um mit Blick auf die Rentenhöhe keine böse Überraschung zu erleben. Mit der gemeinsamen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollen SoVD und VdK ein Schlupfloch für versteckte Rentenkürzungen schließen.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

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Quelle:
Pressemitteilung Nr.: 53 / 2013, 17.12.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2013