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RENTE/711: Bäuerinnen und Bauern - Noch im August Antrag auf Rente stellen (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Berlin / Kassel / Hamm, 24.08.2018

Noch im August Antrag auf Rente stellen

AbL kritisiert, dass SVLFG trotz Karlsruher Beschluss jetzt alle Anträge liegen lässt


Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ruft alle Bäuerinnen und Bauern sowie ihre Ehepartner, die das Rentenalter erreicht und ihre Renten-Wartezeit erfüllt haben, dazu auf, noch im laufenden Monat August einen Renten-Antrag zu stellen. Ob der Betrieb übergeben ist oder nicht, spiele keine Rolle mehr, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit dem am 9. August bekannt gegebenen Beschluss die bisherige Verpflichtung zur Hofübergabe für verfassungswidrig und unanwendbar erklärt hat.

Die AbL kritisiert, dass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zwar Anträge entgegennehme, sie dann aber unbearbeitet liegenlasse. Die SVLFG behaupte, es gebe nach dem Karlsruher Beschluss keine rechtliche Grundlage dafür, Rentenanträge entscheiden zu können, weil die Richter die Regelung zur Hofabgabeverpflichtung für unanwendbar erklärt hätten.

"Diese Auslegung des Karlsruher Beschlusses durch die SVLFG ist genauso unhaltbar wie die Hofabgabeklausel selbst. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss ausdrücklich festgelegt, dass nur die Hofabgabeklausel im Gesetz nicht mehr angewendet werden darf, dass aber die sonstigen Regelungen zur Regelaltersrente und damit auch zur vorzeitigen Altersrente weiter anwendbar bleiben", erklärt AbL-Geschäftsführer Ulrich Jasper.

Die AbL wertet das Vorgehen der SVLFG als Versuch der politischen Einflussnahme. Jasper: "Der Vorstand der SVLFG will damit offensichtlich politischen Druck insbesondere auf die SPD-Bundestagsfraktion ausüben, damit die SPD von ihrer richtigen Forderung abrückt, die Hofabgabeklausel nun endgültig abzuschaffen. Die rentenberechtigten Bauern und Bäuerinnen werden für diese politischen Absichten in Mithaftung genommen. Dieses traurige Spiel muss sofort beendet werden", fordert der AbL-Geschäftsführer.

Wie auch immer die SVLFG nun weiter vorgehe, sei es für die rentenberechtigten Landwirtinnen und Landwirte und ihre Ehepartner wichtig, so zügig wie möglich Rentenansprüche zu sichern. "Auch wenn ein Antrag nicht sofort beschieden wird, ist für die Rentenzahlung der Zeitpunkt der Antragstellung wichtig. Wer im August das Rentenalter erreicht oder erreicht hat, sollte auch im August den Antrag stellen", empfiehlt Jasper. Der Antrag könne auch formlos bei der SVLFG, ihren Regionalstellen und den Beratungsstellen gestellt werden.


Hinweis:
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14):
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/05/rs20180523_1bvr009714.html;jsessionid=F1E1E49434A87BFAB93C841A51C29613.2_cid393

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. August 2018
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2018

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