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RENTE/717: Leistung pflegender Rentnerinnen und Rentner anerkennen (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 14. September 2018

Caritas fordert: Leistung pflegender Rentnerinnen und Rentner anerkennen

Gemeinsam mit sechs zivilgesellschaftlichen Organisationen setzt sich der Deutsche Caritasverband in einem gemeinsamen Aufruf für die Rechte pflegender Rentnerinnen und Rentner ein


Berlin, 14.09.2018 "Familiäre Pflege ist eine unverzichtbare gesellschaftliche Leistung. Das Flexirentengesetz hat für sie wichtige Verbesserungen gebracht: Senioren und Seniorinnen, die eine Teilrente in Anspruch nehmen, können seither zusätzliche Rentenanwartschaften erwerben, wenn sie beispielsweise einen Partner oder ihre hochaltrigen Eltern pflegen. Mit aller Schärfe lehnen wir Ideen des Bundesgesundheitsministers ab, diese positive Regelung wieder rückgängig zu machen. Anstatt das Rad zurück zu drehen, ist eine Ausweitung der Regelung dringend nötig. Neben den Teilrentnerinnen und Teilrentnern sollten auch Rentnerinnen und Rentner, die eine Vollrente beziehen, vom Flexirentenkonzept profitieren", unterstreicht Vorstand Fach- und Sozialpolitik Eva M. Welskop-Deffaa.

Seit Einführung der Pflegeversicherung zahlt die Pflegekasse für Versicherte, die Angehörige pflegen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind nach dem Pflegeaufwand gestaffelt und reichen bis zum Beitrag von Durchschnittsverdienenden.

Für Altersrentnerinnen und Altersrentner galt dies immer schon nur dann, wenn sie eine Teilrente beziehen. Vor dem Flexirentengesetz war der Bezug einer Teilrente allerdings unattraktiv, weil es die Teilrente nur in festen Stufen gab. Seit dem Flexirentengesetz wird die Teilrente stufenlos gewährt, so dass Altersrentner(innen) ihre Rente mithilfe von Rentenbeiträgen für die Pflege von Angehörigen schon dann aufbessern können, wenn sie auf 1 % ihrer Rente für die Zeit der Pflege verzichten und dann die Rente als Teilrente zu 99 % beanspruchen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Anna bezieht eine Altersrente in Höhe von 800 Euro und pflegt ihren Mann Benno, für den der Pflegegrad 2 anerkannt wurde. Würde Anna eine Teilrente von 99 % in Anspruch nehmen, würde sich ihre gesetzliche Monatsrente um 8 Euro reduzieren und sie würde nur noch 792 Euro als Teilrente erhalten. Für ein Jahr der Pflege würde sich ihre Rente um rd. 7 Euro erhöhen (im Pflegegrad 3 um rd. 11 ? (heutige Werte unterstellt). Nach drei Jahren übernimmt der gemeinsame Sohn die Pflege und Anna kehrt zu ihrer Vollrente zurück, die sich um 21 Euro (bei Pflegegrad 2) auf 821 Euro (ohne Berücksichtigung der jährlichen Rentenanpassung) erhöht hat.

Ob und wie viele Rentner(innen) von dieser Neuregelung Gebrauch machen, ist noch unklar. Im Jahr 2018 zahlen die Pflegekassen für alle Pflegeleistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung 1,5 Mrd. Euro (Zahlen der gemeinsamen Finanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Juni 2018). Es ist zu vermuten, dass der Anteil, der Altersrentner(innen) zur Erhöhung ihrer Renten zufließt, deutlich unter 10 % liegt und verhältnismäßig viele Rentner(innen) von der Regelung profitieren, deren oftmals kleine Renten dadurch aufgebessert werden können.

Der Bundesgesundheitsminister will diese für Rentner(innen) positive Regelung bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige nun wieder zurückdrehen. Dabei wurde im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart, "die Unterstützung für pflegende Angehörige auszubauen". Diesem wichtigen Anliegen wird durch das geltende Recht Rechnung getragen. Mit dieser nun beabsichtigten Rücknahme der heute geltenden positiven Regelung würde genau das Gegenteil des im Koalitionsvertrag verabredeten Ziels erreicht werden. Da überdies viele Versorgungswerke bei einem Teilrentenbezug einen Ausschluss der Betriebsrente vorsehen, würde sogar einiges dafür sprechen, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auch für den Fall eines Vollrentenbezugs vorzusehen. In diesem Fall könnten auch Betriebsrentner(innen) von den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige profitieren. Mit dieser nun beabsichtigten Rücknahme der heute geltenden positiven Regelung würde genau das Gegenteil des im Koalitionsvertrag verabredeten Ziels erreicht werden.

Die Caritas, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und weitere vier große Wohlfahrtsverbände (AWO Bundesverband, Diakonie Deutschland, Der Paritätische Gesamtverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland) haben Bundesgesundheitsminister Spahn aufgefordert, die geplante Gesetzesänderung, die zu einer finanziellen Benachteiligung pflegender Rentnerinnen und Rentner führt, zurückzunehmen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. September 2018
Deutscher Caritasverband, Pressestelle
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Telefon: 030 30 284447-42, Telefax: 030 284447-55
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Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2018

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