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MELDUNG/192: Kinderschutz für Flüchtlingskinder darf kein Zufall sein (UNICEF)


UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - Köln, 13.06.2016

UNICEF zur Ministerpräsidentenkonferenz am 16.6.2016

Kinderschutz für Flüchtlingskinder darf kein Zufall sein


Der Schutz von Kindern, Frauen und anderen besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen in Deutschland muss in einem Bundesgesetz festgeschrieben werden. Dies fordert UNICEF Deutschland anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 16. Juni in Bremen.

"Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob nach Deutschland geflüchtete Kinder und Frauen in Gemeinschaftsunterkünften sicher sind", sagte Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Kinderrechte und Bildung bei UNICEF Deutschland. "Die Ministerpräsidentenkonferenz muss ein klares Signal setzen, bundesweit verbindliche Standards für den Kinderschutz überall einzuführen und ihre Einhaltung zu überwachen."

Im vergangenen Jahr waren schätzungsweise 300.000 Flüchtlingskinder nach Deutschland gekommen, die bis heute vielfach unter schwierigen Bedingungen in Gemeinschaftsunterkünften leben, darunter viele Turnhallen, Baumärkte und ähnliche Provisorien.

Nach der 2013 erlassenen EU-Aufnahmerichtlinie ist der Bund in der Verantwortung, einen Rahmen zur Gefahrenabwehr für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge zu erlassen. Die EU hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil diese Richtlinie nicht wie vorgeschrieben bis 2015 in nationales Recht umgesetzt worden ist.

Im Interesse der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Frauen fordert UNICEF Deutschland Bund und Länder auf, sich bis zum 16. Juni auf die Eckpunkte einer bundesgesetzlichen Regelung zu einigen. Der Bund sollte demnach den Rahmen vorgeben, den Ländern obliegt die Ausgestaltung in der konkreten Umsetzung. Bislang war eine solche Regelung vor allem an Kompetenzstreitigkeiten gescheitert.

Überall dort, wo sich Frauen und Kinder in Gemeinschaftsunterkünften aufhalten, sind sie ab dem ersten Tag besonders gefährdet und müssen vor Übergriffen und vor Gewalt besonders geschützt werden. Aus der Sicht von UNICEF sollten grundlegende Standards in allen Einrichtungen gelten: wie ein einrichtungsinternes Schutzkonzept, Personalschulungen, Beschwerdestellen und dazu gehörende Verfahren.

UNICEF erarbeitet derzeit gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium und in der Flüchtlingshilfe tätigen Wohlfahrtsverbänden, Kinderrechtsorganisationen und weiteren Fachleuten bundesweit anwendbare Standards.


Weitere Informationen auf
www.unicef.de

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Quelle:
UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
Pressemitteilung vom 13. Juni 2016
Herausgeber: Deutsches Komitee für UNICEF, Pressestelle
Höninger Weg 104, 50969 Köln
Telefon: 0221/936 50-0, Fax: 0221/93 65 02 79
E-Mail: mail@unicef.de
Internet: www.unicef.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2016

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