Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → WIRTSCHAFT


AGRAR/1781: Brexit - Einfluss auf den Handel mit Agrarprodukten und Nahrungsmitteln (idw)


Ländliche Räume, Wald und Fischerei - 24.06.2016

Brexit: Einfluss auf den Handel mit Agrarprodukten und Nahrungsmitteln

• Thünen-Institut mit ersten Abschätzungen
• Mögliche Handelsrückgänge werden vor allem verarbeitete Nahrungsmittel betreffen


Einen Tag nach dem Brexit-Votum verliert das Pfund dramatisch an Wert und die Aktienkurse stürzen weltweit ab. Dies wird nicht ohne Folgen für den deutschen Agrarhandel bleiben. Mit rund 4,5 Mrd. Euro und ca. 7 % der gesamten Agrar- und Nahrungsmittelausfuhren war das Vereinigte Königreich 2015 ein wichtiger Handelspartner für die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft. Dabei hat das Vereinigte Königreich im Jahr 2015 Agrarprodukte im Wert von 1,3 Mrd. Euro nach Deutschland exportiert.


Schon heute wird spekuliert, wie der Brexit umgesetzt werden wird. Im Bereich der Handelspolitik gibt es verschiedene Möglichkeiten, den künftigen Zugang von Großbritannien zum europäischen Binnenmarkt zu gestalten. Beispielsweise könnte Großbritannien Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) werden. Der EWR ermöglicht derzeit den freien Warenverkehr von Industrieprodukten, Dienstleistungen und Kapital zwischen Norwegen, Island, Liechtenstein und der EU. Für den Handel mit Agrar- und Ernährungsgütern gibt es hier allerdings Sonderregelungen, und es bestehen weiterhin noch Zollbarrieren zwischen den Handelspartnern. Denkbar wäre auch ein eigenständiges Freihandelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien, das auch den Agrar- und Ernährungssektor einschließt. Ohne diese zusätzlichen Abkommen müsste Großbritannien nach dem Austritt auf Basis der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) mit der EU handeln.

Dieses "Extremszenario" haben die Experten des Thünen-Instituts für Marktanalyse in einer ersten Abschätzung mithilfe ihrer Marktmodelle berechnet. Dabei wurde angenommen, dass beide Parteien, EU wie Großbritannien, im Außenhandel wieder Zölle erheben. Weiterhin, dass die EU Großbritannien bezüglich der Zollhöhe entsprechend der WTO-Regeln genauso behandelt wie derzeit beispielsweise die USA, Brasilien oder China. Im Gegenzug, so wurde angenommen, würde sich Großbritannien ähnlich verhalten und Zollschranken entsprechend der WTO-Regeln gegenüber den EU-Mitgliedstaaten erhöhen.

Von einem solchen Vorgehen wären die Zollsätze für verarbeite Nahrungsmittel besonders betroffen. Einfuhren von Rindfleisch in das Vereinigte Königreich würden z.B. mit 28 % belegt. Importe von Milchprodukten würden einem Zoll von über 35 % unterliegen und Zuckerimporte in das Vereinigte Königreich würden mit einem Zoll von über 125 % belegt.


Deutlicher Rückgang im Handel mit verarbeiteten Nahrungsmittel erwartet

Ersten Abschätzungen zufolge ist der Handel mit unverarbeiteten Agrarprodukten von einem Brexit nur geringfügig betroffen. Für den Bereich der verarbeiteten Nahrungsmittel hingegen wird es einen deutlichen Rückgang im Außenhandel geben. Hier wird sich die Handelsbilanz von Großbritannien für Agrarprodukte und Nahrungsmittel deutlich verschlechtern, das heißt Großbritannien wird mehr unter dem Brexit leiden als die EU. Für Deutschland bedeutet der Brexit einen Rückgang der Nahrungsmittelexporte in das Vereinigte Königreich von über 30 %, was einem Rückgang der Ausfuhren an Nahrungsmitteln in das Vereinigte Königreich von 1,2 Mrd. Euro entspricht. Allerdings ist zu betonen, dass die Ausfuhren deutscher Agrarprodukte nicht in diesem vollen Umfang sinken. "Es wird Anpassungsreaktionen geben, die dazu führen, dass die Hälfte dieser nicht mehr im Vereinigten Königreich abzusetzenden Produkte Käufer auf anderen Märkten finden", erläutert Dr. Martin Banse, Leiter des Thünen-Instituts für Marktanalyse. "Daher gehen wir davon aus, dass die gesamten Ausfuhren Deutschlands an verarbeiteten Agrarprodukten entsprechend unserer ersten Abschätzungen nur um rund 650 Mio. Euro sinken." Aufgrund dieser Anpassungsreaktionen im Außenhandel sind die Wirkungen auf das Preisniveau auf deutschen Agrarmärkten als relativ gering einzuschätzen.

Banse betont, dass diese Berechnungen auf der Annahme beruhen, dass die (verbliebene) EU27 und das Vereinigte Königreich im Rahmen der Austrittsverhandlungen keine Konzessionen z.B. im Rahmen eines möglichen Freihandelsabkommen eingehen, sondern Zölle entsprechend der WTO-Regeln erheben. Damit beschreiben diese Ergebnisse ein mögliches 'Worst-case-Szenario'. Wie realistisch diese Annahme ist, wird sich in den kommenden Monaten zeigen, wenn die Austrittsverhandlungen geführt werden. Banse: "Im dem wohl eher anzunehmenden Fall eines erleichtertem gegenseitigen Marktzugangs ist zu erwarten, dass die hier vorstellten Effekte deutlich geringer ausfallen werden."



Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution1208

*

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Dr. Michael Welling, 24.06.2016
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang