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ARBEIT/1730: Der eigene Chef - für viele eine Alternative zur Arbeitslosigkeit (BA)


Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 5. August 2009

Der eigene Chef:
Für viele eine Alternative zur Arbeitslosigkeit, auch in der Grundsicherung


Der Schritt in die Selbstständigkeit ist nicht nur eine Alternative zur Arbeitslosigkeit, sondern auch die beste Möglichkeit, die eigenen Ideen zu verwirklichen, sich zu entfalten. Gerade in wirtschaftlich unruhigen Zeiten nimmt die Zahl an Existenzgründungen zu. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt dies mit Beratung und unterschiedlichen finanziellen Hilfen.

Auch Arbeitsuchende in der Grundsicherung sehen die eigene Existenzgründung als Chance, wieder beruflich Fuß zu fassen. Seit Jahresbeginn wurden rund 12.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) durch die Jobcenter in die Selbstständigkeit begleitet, angefangen von der Entwicklung der Geschäftsidee, über die Unterstützung in Finanzierungsfragen bis hin zur Geschäftseröffnung, im Jahr 2008 waren es rund 25.000. Hoch ist vor allem der Anteil der Männer zwischen 30 und 50 Jahren.

"Unser Ziel ist es, den Hilfebezug und die Abhängigkeit von Sozialleistungen in absehbarer Zeit und vor allem dauerhaft zu beenden. Die Selbstständigkeit kann hier eine realistische Option sein. In vielen Grundsicherungsstellen haben wir spezielle Fachkräfte, die rund um das Thema Selbstständigkeit beraten und informieren", so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA. Eng vernetzt hat man sich vor Ort mit Kammern, Kreditinstituten, Bildungsträgern und Arbeitgeberverbänden. "Gerade in Krisenzeiten nehmen die Existenzgründungen zu. Daher rechnen wir in den kommenden Monaten mit einem steigenden Beratungsbedarf".

Dass die Existenzgründungen von Hartz IV-Empfängern durchaus erfolgreich sind, zeigt ein Blick in die Statistik. Fast 90 Prozent der geförderten Selbstständigen sind sechs Monate nach der Förderung weiterhin auf dem Arbeitsmarkt. Nur jeder Zehnte kehrt nach einem halben Jahr in die Arbeitslosigkeit zurück. "Eine Bilanz, die sich durchaus sehen lassen kann. Statistisch gesehen, werden mit jeder Existenzgründung innerhalb der ersten zwei Jahre mindestens zwei neue Arbeitsplätze geschaffen. Dies unterstreicht die Bedeutung guter Beratung und guten Coachings", meint Alt.

Es gibt jedoch auch Entwicklungen, die aufmerken lassen. Ende 2008 gab es 114.000 Selbstständige in der Grundsicherung, zwei Jahre zuvor waren es 56.000. Damit hat sich die Zahl der sogenannten "aufstockenden Selbstständigen" fast verdoppelt und der Trend setzt sich weiter fort. Dies zeigt, dass immer mehr Selbstständige mit ihrem Einkommen nicht das Existenzminimum absichern können. Über die Hälfte der selbstständig tätigen Hilfebedürftigen haben monatlich weniger als 400 Euro Einkommen. Aufgrund von Auftragsmangel oder der derzeit schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind sie auf zusätzliche Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen.

"Diese Entwicklung ist natürlich bedenklich. Hier brauchen wir zusätzliche Angebote, um die Hilfebedürftigkeit nachhaltig zu beenden. Die Grundsicherungsstellen organisieren professionelle Beratungsangebote, bieten berufsbegleitende Qualifizierungen oder vermitteln ergänzende Beschäftigung", so Alt.

Den aktuellen Bericht zur Selbstständigkeit im SGB II gibt es im Internet unter:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/arbeitsmarktberichte/ berichte-broschueren/grundsicherung.shtml


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Hintergrund: Finanzielle Unterstützung von Exstenzgründern in der Grundsicherung

Mit dem sogenannten Einstiegsgeld können ALG II-Empfänger finanziell unterstützt werden. Das Einstiegsgeld wird für längstens 24 Monate gewährt und kann 50 bis maximal 100 Prozent der Regelleistung betragen. Neu ist, dass im SGB II zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen zur Eingliederung von Selbstständigen gewährt werden können. Diese können für die Beschaffung von Sachgütern gezahlt werden. Die Zuschüsse betragen maximal 5.000 Euro. Ein Darlehen kann den Höchstbetrag für Zuschüsse übersteigen. Unter Umständen können Zuschüsse und Darlehen kombiniert werden. Sachmittel können zum Beispiel sein: Betriebs- und Geschäftsausstattungen (PC und Software, Telefonanlage, Kopierer, Mobiliar o.ä.), Marketing und Vertrieb unterstützende Investitionen (Erstellung Homepage, Werbemittel...), Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge usw.


Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter:
www.ba-audio.de


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Quelle:
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 65 vom 05.08.2009
Bundesagentur für Arbeit
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. August 2009