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ARBEIT/1787: Gesetzlicher Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche? (idw)


Deutsches Institut für Erwachsenenbildung - Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen - 06.01.2010

Gesetzlicher Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche?


Bonn, 06. Januar 2010. Zurückblickend schien der gesetzliche Mindestlohn für Weiterbilderinnen und Weiterbildner vor einem Jahr schon nahezu umgesetzt, doch dann hat sich die Situation durch die neue Regierungskoalition wieder verändert. Wie steht es nun nach dem Regierungswechsel um den Mindestlohn? Den aktuellen Stand der Dinge, die gesetzlichen Hintergründe und die Perspektiven stellen die DIE FAKTEN vor.

Die FDP und Teile der Union halten einen gesetzlichen Mindestlohn für marktwirtschaftlich falsch, hingegen sind vor allem SPD und die Linke der Auffassung, dass auf Grund der bisherigen Situation eine staatliche Regulierung notwendig sei. Eine Studie zur wirtschaftlichen Lage der Beschäftigten in der Weiterbildung macht deutlich, wie schwierig die Situation für viele der rund 650.000 Lehrenden aktuell einzuschätzen ist. Unter ihnen sind noch nicht einmal 15 Prozent auf sozialversicherungspflichtiger Basis beschäftigt. Viele Lehrende müssen, um ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften, mehrere Vertragsverhältnisse eingehen.

Die Aufnahme der Weiterbildungsbranche im Bereich von SGB III/II in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 24. April 2009 ebnete den Weg zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns grundsätzlich. Nun aber müssen weitere Hürden zu einer gesetzlichen Einführung und Festlegung genommen werden, die nicht zuletzt von der Haltung der neuen Regierungskoalition abhängen. Doch schon jetzt kann die tarifliche Einigung für eine Stundenvergütung pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 12,28 Euro (West) bzw. 10,93 Euro (Ost) als Erfolg gesehen werden. Denn die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, diesen Mindestlohn bei der Angebotskalkulation zu beachten.

Dirk Koob und Miriam Radtke (DIE) skizzieren die wichtigsten Fakten zum Diskussionsstand über den gesetzlichen Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche. Die DIE FAKTEN stehen kostenlos unter nachfolgendem Link zum Download bereit:
http://www.die-bonn.de/doks/koob0903.pdf

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution535


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Deutsches Institut für Erwachsenenbildung -
Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen, Sarah Maur, 06.01.2010
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2010