Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

ARBEIT/1789: Ministerin legt den 11. Bericht zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 13. Januar 2010

Von der Leyen: "Zeitarbeit baut Brücken in den Arbeitsmarkt und bringt Flexibilität für Unternehmen."

Bundesarbeitsministerium legt den 11. Bericht der Bundesregierung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vor


Das Bundeskabinett hat heute den Elften Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (11. AÜG-Bericht) beschlossen.

"Der Bericht zeigt, dass Zeitarbeit Brücken in Arbeit baut für Menschen, die sonst schlechte Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt hätten. Und sie sorgt auf Seiten der Unternehmen dafür, dass diese flexibler auf Nachfragespitzen oder Auftragsflauten reagieren können. Der Gesetzesrahmen soll neben der Flexibilität auch Schutz für die Zeitarbeitnehmer schaffen. Prinzipiell gilt für sie der Gleichstellungsgrundsatz, das heißt Leiharbeiter müssen zu denselben Bedingungen beschäftigt werden wie die Stammbelegschaft. Eine Ausnahme davon gibt es, wenn die Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften einen Tarifvertrag schließen. Ich werde nicht zulassen, dass das grundsätzlich gute und sinnvolle Modell der Zeitarbeit durch Missbrauch in Verruf gebracht wird. Ich habe Fachleute in meinem Ministerium beauftragt, in den kommenden Wochen sehr genau die aktuellen Entwicklungen in der Branche unter die Lupe zu nehmen. Wenn sich dabei zeigt, dass es Missbrauch gibt, Recht verletzt oder Gesetze umgangen werden, müssen wir nachsteuern und notfalls bessere Regeln für die Zeitarbeit aufstellen, um die Lücken zu schließen", sagt Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales.

Der 11. AÜG-Bericht der Bundesregierung, der die Entwicklung im Zeitraum von 2005 bis 2008 darstellt, zeigt, dass die Zeitarbeit in den vergangenen Jahren weiter an Bedeutung gewonnen hat und auch die Dynamik der Arbeitsmarktentwicklungen mit bestimmt:

Zeitarbeit beschleunigt im Aufschwung den Aufbau von Beschäftigung. Mit mehr als 20 Prozent hatte die Zeitarbeit einen hohen Anteil am Zuwachs sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in den konjunkturell guten Jahren 2005 bis 2008. Die Zahl der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer hat sich seit 2004 auf 760.000 im Jahresdurchschnitt 2008 fast verdoppelt. Insbesondere mittlere und große Betriebe nutzen Mitte 2008 das Instrument Zeitarbeit deutlich häufiger und intensiver als noch vor vier Jahren. Mitte 2008 beschäftigte fast jeder vierte mittlere (23 Prozent) und fast jeder zweite Großbetrieb (48 Prozent) Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer. Mitte 2004 waren es nur 17 bzw. 34 Prozent. Es kommen durchschnittlich auch mehr Zeitarbeitskräfte in den jeweiligen Entleihbetrieben zum Einsatz. In den mittleren Betrieben stieg die Zahl der Zeitarbeitskräfte im gleichen Zeitraum von acht auf elf und in den Großunternehmen von 25 auf 46. Mittlerweile kommt in den Großbetrieben durchschnittlich jeder vierzehnte Mitarbeiter von einem Personaldienstleister, in den mittleren Betrieben im Durchschnitt jeder elfte.

Zeitarbeit baut Brücken für den Einstieg oder die Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Dies bestätigen auch die Ergebnisse des Forschungsvorhabens, das das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Auftrag des BMAS durchgeführt hat. 64 Prozent der in der Zeitarbeit beschäftigten Menschen waren vorher ohne Beschäftigung, darunter waren 9 Prozent sogar noch nie vorher beschäftigt.

Zeitarbeit kann Perspektiven schaffen. Der überwiegende Teil der ehemaligen Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer befindet sich auch mittelfristig weiterhin in Beschäftigung und nicht in Arbeitslosigkeit. Zwei Jahre nach Ende des Zeitarbeitsverhältnisses sind zwei Drittel der ehemaligen Zeitarbeitskräfte überwiegend oder vorübergehend in der Zeitarbeitsbranche tätig und damit mittelfristig weiterhin in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Die Arbeitnehmerüberlassung ist von erheblicher Bedeutung für die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt. Zwar lag der Anteil der in der Zeitarbeitsbranche Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigtenzahl im Berichtszeitraum bei maximal 2,6 Prozent. Trotzdem war mehr als jedes neunte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, das im Berichtszeitraum begründet wurde, ein Zeitarbeitsverhältnis.

Zeitarbeit ist ein Frühindikator für die konjunkturelle Entwicklung der Gesamtwirtschaft. Während in wirtschaftlich guten Zeiten in der Branche überdurchschnittlich viele Beschäftigungsverhältnisse aufgebaut wurden, kam es in wirtschaftlich schlechten Zeiten rascher zu einem spürbaren Beschäftigungsrückgang. Nach Ausbruch der Wirtschaftskrise ging die Zahl der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer nach Angaben der Zeitarbeitsbranche bis zum Frühjahr 2009 um knapp 300.000 zurück, steigt aber seitdem wieder an.

Insbesondere für Langzeitarbeitslose ist die Zeitarbeit eine Chance auf einen Zugang zu Arbeit. In über zehn Prozent der neu geschlossenen Zeitarbeitsverhältnisse waren die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer zuvor zwölf Monate und länger ohne Beschäftigung. Zeitarbeit bietet im Gegensatz zu anderen Beschäftigungsformen in der Regel voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer sind genauso absichert wie alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.


Was ist der AÜG-Bericht?

Mit dem Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) kommt die Bundesregierung dem seit dem Inkrafttreten des AÜG im Jahr 1972 bestehenden Auftrag des Deutschen Bundestages nach, ihm regelmäßig über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu berichten. Der 11. AÜG-Bericht stellt die Situation und Entwicklung der Zeitarbeit in den Jahren 2005 bis 2008 dar, berücksichtigt teilweise aber auch Entwicklungen im Jahr 2009.

In den Bericht fließen Beiträge der Bundesländer und Stellungnahmen von Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeitsbranche, von Spitzenverbänden der Wirtschaft sowie von Gewerkschaften und der Sozialversicherungsträger ein. Eine weitere wichtige Grundlage für den 11. AÜG-Bericht war der Beitrag der Bundesagentur für Arbeit, die - mit Ausnahme der Verfolgung von Fällen illegaler Arbeitnehmerüberlassung - für die Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zuständig ist.

Wesentliche Erkenntnisse des vorliegenden Berichts beruhen auf den Ergebnissen des vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den Jahren 2008 und 2009 durchgeführten Forschungsvorhabens zum Thema "Arbeitnehmerüberlassung".

Den 11. AÜG-Bericht finden Sie unter:
http://www.bmas.de/portal/41574/2010__01__13__aueg-bericht.html

Den Forschungsbericht des IAB finden Sie unter:
http://www.bmas.de/portal/41558/f397__arbeitnehmer_ueberlassung.html


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 3 vom 13. Januar 2010
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hausanschrift: Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin,
Postanschrift: 11017 Berlin
Telefon: 030/18 527-2835 / 2188; Fax: 030/18 527-2191
E-Mail: presse@bmas.bund.de
Internet: www.bmas.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2010