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ARBEIT/2323: Bundestag verabschiedet Gesetz zum Mindestlohn (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 164 vom 03.07.14

Bundestag verabschiedet Gesetz zum Mindestlohn
Bundesminister Schmidt: "Gute Arbeit muss existenzsichernd sein"



Der Bundestag hat am 3. Juli 2014 die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns beschlossen - mit breiter Mehrheit wurde das Tarifautonomiestärkungsgesetz angenommen.


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt wertete dies als Erfolg für den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Niedriglöhnen. In Berlin sagte er am Donnerstag: "Damit löst die Bundesregierung ein Versprechen ein, das sie im Koalitionsvertrag gegeben hat: Der Mindestlohn sichert faire Arbeitseinkommen - das gilt insbesondere auch für mehr als eine Million Beschäftigte in der Agrarbranche".

Im Hinblick auf die besondere Situation der landwirtschaftlichen Betriebe zeigte sich Schmidt zufrieden mit der Lösung, die nach intensiven Verhandlungen für die Branche erzielt wurde: "Mit den flankierenden Regelungen bei Saisonarbeitnehmern sorgen wir dafür, dass einerseits der Mindestlohn nicht verwässert wird und unsere landwirtschaftlichen Betriebe andererseits Planungssicherheit behalten".

Generellen Ausnahmen für Saisonarbeitnehmer erteilte Schmidt eine klare Absage: "Den Mindestlohn für Erntehelfer zu begrenzen, wäre eine rechtlich nicht haltbare Diskriminierung".

Das Tarifautonomiestärkungsgesetz sieht vor, einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 einzuführen. Um den landwirtschaftlichen Betrieben Vorlaufzeit für die notwendigen Anpassungsprozesse zu lassen, ermöglicht das Gesetz einen gleitenden Übergang bis zum 1. Januar 2017. Dafür sind die Tarifvertragsparteien aufgefordert, einen Tarifvertrag mit einer stufenweisen Heranführung der Entlohnungsbedingungen an den gesetzlichen Mindestlohn auszuhandeln. Sofern kein Tarifvertrag zustande kommt, gilt der Mindestlohn bereits ab 2015 auch in der Landwirtschaft.

Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, dass in diesem Fall eine Anrechnung der von den Arbeitgebern für Saisonarbeiter gewährten Kost und Logis auf den Mindestlohn möglich wäre. Ergänzend wird durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz die Möglichkeit der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung von 50 auf 70 Tage ausgeweitet. Diese Ausweitung gilt für die Dauer von vier Jahren.

"Außerdem plant die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz redlicher Arbeitgeber durch die Befreiung von geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen", betonte Bundesminister Schmidt. Dies komme in Betracht, wenn sogenannte A1-Bescheinigungen (Bescheinigungen über die anzuwendenden Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts bei Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern aus dem Ausland) gefälscht werden.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 164 vom 03.07.14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2014