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ARBEIT/2824: Unternehmen mit Tarifvertrag zahlen fast doppelt so häufig Urlaubsgeld (idw)


Hans-Böckler-Stiftung - 11.06.2018

Unternehmen mit Tarifvertrag zahlen fast doppelt so häufig Urlaubsgeld

Aktuelle Auswertung des WSI Tarifarchivs


In Deutschland erhält die Hälfte aller Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Online-Befragung der Internetseite https://www.lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Befragung wurden Angaben von mehr als 28.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Januar 2017 bis Februar 2018 ausgewertet.

"Die Chancen auf Zahlung eines Urlaubsgeldes sind dabei sehr unterschiedlich verteilt", sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. "Der mit Abstand wichtigste Faktor ist die Frage, ob im Unternehmen ein Tarifvertrag gilt oder nicht." Beschäftigte, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, sind klar im Vorteil: 71 Prozent von ihnen erhalten ein Urlaubsgeld. Bei den Beschäftigten ohne Tarifvertrag sind es hingegen lediglich 38 Prozent. "Die Chance auf ein Urlaubsgeld ist damit in tarifgebundenen Unternehmen fast doppelt so hoch", so Schulten. "Außerdem machte es für die Beschäftigten einen Unterschied, ob sie einen tarifvertraglich gesicherten Anspruch haben, oder ob das Urlaubsgeld lediglich als freiwillige Leistung des Unternehmens gezahlt wird."

Durchschnittlich erhalten Männer häufiger ein Urlaubsgeld (54 Prozent) als Frauen (41 Prozent). Im Westen fällt der Anteil mit 52 Prozent höher aus als im Osten (36 Prozent). In Kleinbetrieben (unter 100 Beschäftigte) erhalten 38 Prozent ein Urlaubsgeld, während der Anteil in größeren Betrieben (über 500 Beschäftigte) mit 65 Prozent wesentlich höher ist (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Deutliche Unterschiede zeigen sich auch im Hinblick auf die verschiedenen Branchen (Abbildung 2), wobei oft ein Zusammenhang zum Grad der Tarifbindung besteht. Am weitesten ist das Urlaubsgeld mit 64 Prozent im verarbeitenden Gewerbe verbreitet. In den Bereichen Energieversorgung, Handel sowie Verkehr und Lagerei erhalten etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten ein Urlaubsgeld. In vielen privaten Dienstleistungsbranchen erhält hingegen nur eine Minderheit der Beschäftigten Urlaubsgeld.

Die Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsgeldes fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.355 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige (Stand: April 2017).

Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Steinkohlenbergbau und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der Metallindustrie, der Papier verarbeitenden Industrie sowie in der Druckindustrie und im Versicherungsgewerbe (siehe auch Abbildung 3 und die Tabellen in der pdf-Version dieser PM).

Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Bei der Deutschen Bahn AG wird es in das Jahrestabellenentgelt eingerechnet. Im Bankgewerbe und in den Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in 11 von 22 untersuchten Branchen erhöht. Besonders kräftig fiel die Erhöhung im Bauhauptgewerbe aus, wo das Urlausgeld für die gewerblichen Arbeitnehmer um mehr als 30 Prozent erhöht wurde. In den übrigen Branchen reichen die Zuwächse von 1,0 bis 4,7 Prozent und folgten oft den allgemeinen Tariferhöhungen. Letzteres ist insbesondere in denjenigen Branchen der Fall, wo das Urlaubsgeld, wie z. B. in der Metallindustrie, als ein bestimmter Prozentsatz der Tarifentgelte festgelegt wird.


Weitere Informationen unter:
https://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2018_06_11.pdf
- PM mit Abbildungen und Tabellen (pdf)

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution621

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hans-Böckler-Stiftung - 11.06.2018
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2018

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