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AUSSENHANDEL/1520: Exportkontrollverfahren - Neue Clearingstelle für Dual-Use-Güter (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 16. Oktober 2014

Gabriel: Neue Clearingstelle für Dual-Use-Güter schafft Planungssicherheit und verkürzt Genehmigungszeiten

Zusätzlich neue Telefon-Hotline beim BAFA zu Dual-Use-Gütern und Rüstungsgütern geschaltet



Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hat heute bekannt gegeben, eine Clearingstelle für Exportkontrollverfahren bei Dual-Use-Gütern einzurichten. Die weitere Optimierung der Genehmigungsverfahren war bereits Gegenstand des Branchendialogs, den Minister Gabriel Anfang September mit der Verteidigungswirtschaft geführt hat.

Bundesminister Gabriel: "Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau ist als exportorientierter Wirtschaftszweig in bestimmten Bereichen von Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter abhängig. Das sind Güter, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können. Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit und schnelle Rückmeldungen zu ihren Anträgen. Mit der neu eingerichteten Clearingstelle werden Exportgenehmigungsverfahren für Dual-Use-Güter effektiver gestaltet, so dass sie schneller zum Abschluss gebracht werden können. Damit kommen wir den berechtigten Anliegen insbesondere der mittelständisch strukturierten Industrie dieses Wirtschaftszweiges nach. Die konkrete Verwendung muss natürlich weiterhin im Einzelfall überprüft und genehmigt werden."

In der Clearingstelle, die im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingerichtet wird, werden die mit der Bearbeitung von Ausfuhrgenehmigungsanträgen für Dual-Use-Güter befassten Ministerien und Behörden regelmäßig zusammentreffen, um gemeinsam zu beraten und möglichst schnell zu entscheiden und langwierige schriftliche Verfahren zu vermeiden. Es werden damit jetzt auch im Dual-Use-Güter-Bereich bewährte Formate aus den Exportkontrollverfahren für Rüstungsgüter und andere ausfuhrgenehmigungsbedürftige Güter eingeführt.

Auf Initiative des Bundeswirtschaftsministers richtet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Erhöhung der Transparenz der Verfahren zudem eine Telefon-Hotline "Info-Stelle Exportkontrolle Antragssachstand" ein. Antragstellende Unternehmen können sich hier telefonisch nach dem Stand ihres Genehmigungsverfahrens erkundigen - und zwar nicht nur für Dual-Use-Güter, sondern auch für Rüstungsgüter. Sie können auch die mit ihrem Antrag befasste Stelle und deren Bearbeiter in Erfahrung bringen.

Die entsprechende Hotline steht ab sofort täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Telefon-Nr. 06196 908-868 zur Verfügung.

Das BAFA erweitert mit diesem zusätzlichen Modul seine bisherigen Informationssysteme, die es schon heute ermöglichen, elektronisch über das IT-Portal ELAN-K2 Sachstandauskünfte zum Stand des Antragsverfahrens abzufragen. Dieser elektronische Weg bleibt selbstverständlich erhalten und ermöglicht eine jederzeitige Einsichtnahme in den Bearbeitungsstand eines Antrages.

Als weitere Maßnahme im Bereich der Dual-Use-Güter-Genehmigungsverfahren kündigte Bundesminister Gabriel an, dass in Kürze über die derzeit anhängigen Genehmigungsverfahren entschieden wird, die die sog. Altvertragsfälle für Russland betreffen. Die kürzlich von der EU beschlossenen Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland sehen zwar ein grundsätzliches Verbot vor, Genehmigungen für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern zu erteilen, wenn diese militärisch genutzt werden sollen. Ausgenommen hiervon sind jedoch Verträge, die vor dem 1. August 2014 geschlossen wurden.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 16. Oktober 2014
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Oktober 2014