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AUSSENHANDEL/1565: Gabriel - Entscheidende Verbesserung bei Kontrolle von Rüstungsexporten (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 8. Juli 2015

Gabriel: Entscheidende Verbesserung bei Kontrolle von Rüstungsexporten

Bundeskabinett beschließt Einführung von Post Shipment-Kontrollen


Die Bundesregierung hat heute auf Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, Eckpunkte für neue Regeln zur Kontrolle des Endverbleibs von Rüstungsgütern (PDF: 37,6 KB) beschlossen. Künftig sollen die Ausfuhr von Kriegswaffen wie etwa Maschinengewehren sowie bestimmten anderen Schusswaffen in Drittstaaten nachträglich vor Ort im Empfängerland kontrolliert werden (sog. Post-Shipment-Kontrollen).

Wirtschaftsminister Gabriel: "Die Einführung von Post-Shipment-Kontrollen ist eine entscheidende Verbesserung bei der Überwachung von Rüstungsexporten. Denn endlich können die Angaben, die Empfänger zum Verbleib der Waffen machen, vor Ort überprüft werden. So können wir sicherstellen, dass die exportierten Waffen auch am angegebenen Bestimmungsort ankommen und verbleiben. Dies ist wichtig, um eine unerlaubte Weitergabe zu unterbinden. Mit der Neuregelung ziehen wir auch die Konsequenz aus Skandalen der Vergangenheit. Schon im Mai haben wir sehr strenge Regeln für den Export von Kleinwaffen beschlossen. Zusammen genommen sorgen die Kleinwaffen-Grundsätze und die Eckpunkte für die Post-Shipment-Kontrollen dafür, dass wir jetzt die strengsten Regeln für Rüstungsexporte haben, die es in der Bundesrepublik je gab."

Nach bisheriger Rechtslage wird der Endverbleib von Rüstungsgütern im Rahmen des Genehmigungsverfahrens im Vorfeld (ex ante) u.a. anhand von Endverbleibserklärungen geprüft. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. Für Empfänger von Kriegswaffen und bestimmten Schusswaffen (Pistolen, Revolver und Scharfschützengewehre) mit Drittländern müssen sich ausländische Empfänger künftig in den geforderten Endverbleibserklärungen mit Vor-Ort-Kontrollen einverstanden erklären. Die auf dieser Grundlage möglichen Kontrollen sollen zunächst als Pilotprüfungen erfolgen. Die Vorbereitung und Durchführung erfolgen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die deutschen Botschaften. Verstößt ein Land gegen die Endverbleibserklärung oder verweigert es die Vor-Ort-Kontrollen, wird es nach den Vorgaben der Ziffer IV Nr. 4 der "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000 grundsätzlich von der weiteren Belieferung mit Rüstungsgütern ausgeschlossen. Der Entwurf der Eckpunkte sieht ferner vor, bei Partnern in der NATO und der EU für die Einführung vergleichbarer Kontrollen zu werben.

Die beschlossenen Eckpunkte finden Sie unter [1]. Zwei Jahre nach Durchführung der ersten Post-Shipment-Kontrolle wird eine Überprüfung des Verfahrens stattfinden.


[1] http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/eckpunkte-einfuehrung-post-shipment-kontrollen-deutsche-ruestungsexporte,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 8. Juli 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2015

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