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AUSSENHANDEL/1680: Empfehlungen an die neue Bundesregierung für eine Reform der Rüstungsexportpolitik (idw)


Bonn International Center for Conversion (BICC) - 23.10.2017

Neue Publikation: "Begründungspflicht statt laissez faire - Empfehlungen an die neue Bundesregierung für eine Reform der deutschen Rüstungsexportpolitik"


Die noch amtierende Große Koalition, hatte in der deutschen Rüstungsexportpolitik einige Änderungen angestoßen, insbesondere bei den Punkten Transparenz, Kleinwaffen und Endverbleibskontrolle. In BICC Policy Brief 7\2017 verdeutlichen die Autoren Max M. Mutschler und Marius Bales anhand von Zahlen und Fallbeispielen, dass das nicht ausreicht.

Die Gefahren der Lieferung von Rüstungsgütern in Spannungsgebiete veranschaulichte jüngst wieder die Gewalteskalation zwischen der irakischen Zentralregierung und den Kurden im Irak. Doch Deutschland hat in den letzten vier Jahren eine ganze Reihe hochproblematischer Rüstungsexporte getätigt. Angesichts der militärischen Intervention gegen die Huthi-Rebellen im Jemen, bei der nach Angaben der Vereinten Nationen bisher über 10.000 Menschen getötet worden sein sollen, betrachten Mutschler und Bales zum Beispiel Rüstungsexporte an Saudi-Arabien als unverantwortlich.

Mit Blick auf die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen kommen die BICC-Forscher zum Schluss: Wenn die neue Bundesregierung eine tatsächlich restriktive Rüstungsexportpolitik betreiben will, dann muss sie ihre Genehmigungspraxis ändern.

Die Autoren geben hierfür folgende Empfehlungen:

1. Begründungspflicht muss bei den Befürwortern von Rüstungsexporten liegen

Die Bundesregierung sollte den Export von Kriegswaffen sowie von Kleinwaffen und deren Munition an Staaten außerhalb von EU und Nato ("Drittstaaten") grundsätzlich ablehnen. Macht die Bundesregierung hiervon eine Ausnahme, so muss sie auf Verlangen des Bundestages die Gründe für diese Entscheidung ausführlich darlegen.

2. Vergabe von Lizenzen zur Produktion deutscher Rüstungsgüter in Drittstaaten verbieten

Die Vergabe von Lizenzen sowie des Exports von Technologie zur Herstellung von Rüstungsgütern an Drittstaaten ist zu verbieten - ausnahmslos.

3. Erteilte Exportgenehmigungen müssen leichter widerrufen werden können

Die Bundesregierung darf sich nicht unter Verweis auf Altentscheidungen der Verantwortung entziehen. Eine Neubewertung der Lage im Empfängerland kann einen Widerruf von Rüstungsexportgenehmigungen erforderlich machen. Der bei Kriegswaffen bereits bestehende Widerrufsvorbehalt sollte auf alle Rüstungsexportgenehmigungen ausgeweitet werden. Zudem sollten sämtliche Genehmigungen auf eine Maximallaufzeit von zwei Jahren befristet werden.

4. Europäische Rüstungskooperation darf nicht dazu missbraucht werden, Rüstungsexporte an problematische Empfängerländer zu rechtfertigen

Solange es keine effektive und restriktive Rüstungsexportkontrolle auf europäischer Ebene gibt, muss sich die Bundesregierung die Option des Versagens von Genehmigungen für den Export von Komponenten im Rahmen dieser Kooperation offen halten.

5. Einsetzung einer Kommission zur Ausarbeitung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes

Diese Reformvorschläge könnten am sinnvollsten in Form eines neuen Rüstungsexportkontrollgesetzes umgesetzt werden. Die neue Bundesregierung sollte eine Kommission mit der Ausarbeitung konkreter Vorschläge für gesetzliche Neuerungen beauftragen.

Sie finden den Volltext des BICC Policy Brief 7\2017 "Begründungspflicht statt laissez faire - Empfehlungen an die neue Bundesregierung für eine Reform der deutschen Rüstungsexportpolitik" unter:

https://www.bicc.de/publications/publicationpage/publication/begruendungspflicht-statt-laissez-faire-empfehlungen-an-die-neue-bundesregierung-fuer-eine-refor/

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Bonn International Center for Conversion (BICC), Susanne Heinke, 23.10.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2017

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