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ENERGIE/1220: Spatenstich für die Netzanbindung des Offshore-Windparks "Baltic 1" (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 10. Juli 2009

Offshore-Ausbau in der Ostsee kommt voran:

Feierlicher Spatenstich für die Netzanbindung von "Baltic 1"


Heute erfolgt in Anwesenheit des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann, der feierliche Spatenstich für die Netzanbindung des Offshore-Windparks "Baltic 1". Es handelt sich um den ersten deutschen Offshore-Windpark in der Ostsee. Der Windpark soll im nächsten Jahr in Betrieb gehen. Mit dem Baubeginn der Anbindungsleitung wird das Startsignal gesetzt. Die Leitung wird durch Vattenfall Europe Transmission GmbH als zuständigen Übertragungsnetzbetreiber errichtet und künftig betrieben.

Staatssekretär Homann: "Der Offshore-Ausbau kommt voran. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen. Wir begrüßen dabei, dass auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten in den Ausbau der Erneuerbaren Energien investiert wird. Dies schafft Arbeitsplätze - "green jobs". Und es bedeutet Aufträge für mittelständische Unternehmen, wenn ich an die Anlagenhersteller und Zulieferer denke."

Damit der Windenergie-Strom optimal genutzt werden kann, ist seine Netzintegration, aber auch die Netzanbindung der Offshore-Windparks ein zentrales Anliegen. Vor allem müssen die Netze ausgebaut werden, damit der Windenergie-Strom von der Küste in die Verbrauchszentren im Süden und Westen Deutschlands gelangt. Daher hat das BMWi das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze - Kernstück: Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) - auf den Weg gebracht. Es erleichtert und beschleunigt die Planungs- und Genehmigungsverfahren für 24 vordringliche Leitungsbauvorhaben und vereinfacht u. a. auch die Offshore-Anbindung. Das Gesetz wird in Kürze in Kraft treten.

Weiterführende Informationen

Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG (Kernstück des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze) (i.d.F. des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 7.5.2009, Drucksache 16/12898)
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/gesetze,did=300658.html


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 10. Juli 2009
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2009