Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

ENERGIE/1308: Bundeskabinett beschließt Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 19. Mai 2010

Paradigmenwechsel für mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt:
Bundeskabinett beschließt Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung


Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf zur Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung beschlossen. Die Neufassung zielt darauf, den Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu beleben. Mit ihr wird zugleich ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle: "Wir müssen mehr für den Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt tun. Mit der neuen Gasnetzzugangsverordnung läuten wir einen Paradigmenwechsel ein. Ich erwarte von der Gasnetzzugangsverordnung und den dort gesetzten Schwerpunkten deutlich mehr Bewegung auf dem deutschen Gasmarkt. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Energiemärkte insgesamt transparenter und marktoffener zu gestalten. Gleichzeitig bleibt es bei der hohen Versorgungssicherheit im Gasbereich."

Um dem Wettbewerb auf dem Gasmarkt neue Impulse zu geben, setzt die Gasnetzzugangsverordnung im Wesentlichen auf drei Instrumente:

1) Reduzierung der Zahl der Marktgebiete (also der Gebiete, innerhalb derer Gaslieferanten frei agieren können) von derzeit sechs auf höchstens zwei bis zum Jahr 2013: Dies macht insbesondere bundesweite Lieferangebote für neue Lieferanten wirtschaftlich attraktiver.

2) Erleichterung des Zugangs zu knappen Transportkapazitäten, indem Kapazitäten nunmehr diskriminierungsfrei versteigert werden: Dies beseitigt eine wesentliche Hürde für den Markteintritt von Wettbewerbern.

3) Neue Gaskraftwerke kommen leichter ans Netz: Nach dem erfolgreichen Modell der Kraftwerksnetzanschlussverordnung im Strombereich erhalten Betreiber von Gaskraftwerken das Recht, Kapazitäten gegen angemessene Gebühr für maximal drei Jahre zu reservieren.

Bisher hat sich der Zugang zum Gasnetz aus verschiedenen Gründen als Hürde für einen Markteintritt erwiesen. Zum Beispiel können benötigte Kapazitäten im Netz teilweise nicht erworben werden, weil sie langfristig ausgebucht sind. Dies erschwert es insbesondere neuen Anbietern, attraktive Angebote abzugeben und so ihr Wettbewerbspotenzial voll auszuschöpfen. Ferner führt die gegenwärtige Zahl von insgesamt sechs Marktgebieten dazu, dass die Lieferanten häufig ein zusätzlicher Vertragsaufwand und zusätzliche Abwicklungskosten im Zusammenhang mit marktgebietsüberschreitenden Gaslieferungen trifft. Dies erschwert es insbesondere neuen Anbietern mit wenigen Kunden, Wettbewerbsangebote abzugeben. Ein Problem ist schließlich, dass sich Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke bereits zu einem Zeitpunkt langfristig binden, zu dem die Anlagenbetreiber noch keine endgültige Investitionsentscheidung treffen konnten. Das belastet die Anlagenbetreiber mit einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko. Projekte, die unter Wettbewerbs- und Versorgungssicherheitsgesichtspunkten vorteilhaft wären, werden so möglicherweise nicht durchgeführt.

Weiterführende Informationen

Zur Rubrik Wettbewerb Strom/Gas
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/wettbewerb-strom.html

Gasnetzzugangsverordnung
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/gesetze,did=172462.html


*


Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 19. Mai 2010
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2010