Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

ENERGIE/1445: Erneuerbare-Energien-Gesetz stärkt Rolle der nachwachsenden Rohstoffe (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 117 vom 6. Juni 2011

Erneuerbare-Energien-Gesetz stärkt Rolle der nachwachsenden Rohstoffe und die Bioenergie-Nutzung
Aigner: Energie muss bezahlbar, umweltfreundlich und sicher sein


Die Bioenergie wird mit ihrem umfangreichen Einsatzspektrum und ihrer guten Speicherfähigkeit in der künftigen Energieversorgung eine noch größere Rolle spielen. Das hat das Bundeskabinett mit dem Entwurf der Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) am Montag entschieden.


"Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss sind die Weichen für eine umweltfreundliche, sichere und von Wirtschaft und Verbrauchern tragfähige Energieversorgung der Zukunft gestellt", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner am Montag in Berlin. Die Bioenergie soll darin als bedeutender erneuerbarer Energieträger in den Nutzungsbereichen Wärme und Strom weiter ausgebaut werden. Dabei kommen vor allem die Stärken der nachwachsenden Rohstoffe zum Tragen, wie zum Beispiel die Speicherfähigkeit und die dezentrale Erzeugung und Energieversorgung im ländlichen Raum unter anderem mittels Reststoffen. Schwachstellen in der Förderung und unerwünschte Nebeneffekte, die im Rahmen einer umfangreichen Evaluation ermittelt wurden, werden mit dem neuen EEG abgebaut. "Wir werden den eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Nutzung von Biomasse für eine umweltfreundliche und sichere Energieversorgung mit der Landwirtschaft konsequent fortsetzen", sagte Aigner.

Dafür sorgen im neuen EEG folgende Kernelemente:

Das Vergütungsmodell wird stark vereinfacht und weniger bürokratisch in der Handhabung:
Künftig wird bei der Vergütung nur noch zwischen einer Grundvergütung und zwei Rohstoffvergütungsklassen unterschieden. Die Vergütungshöhe erfolgt dabei anteilig, basierend auf dem Energiegehalt des jeweiligen Einsatzstoffs, und ermöglicht so eine gemischte Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen und anderer Biomasse wie zum Beispiel Rest- und Abfallstoffe, darunter insbesondere Gülle.

Die Flächenkonkurrenz wird entschärft:
Um die Konkurrenz zwischen Biogas- und Lebensmittelproduktion zu verringern, wird der Einsatz von Rest- und Abfallstoffen künftig besser gefördert. So wird beispielsweise der Einsatz von mindestens 80 Prozent Gülle mittels einer zusätzlichen Vergütungsstufe bei 75 kW als Sondertatbestand wirtschaftlich möglich sein. Dadurch werden bisher gering genutzte energetische Potenziale erschlossen. Außerdem wird durch die Vermeidung von Treibhausgasen ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Der Maiskonzentration wird entgegengewirkt:
Der Einsatz von Mais- und Getreidekorn in Biogasanlagen wird auf maximal 50 Prozent begrenzt. Starke regionale Anbaukonzentrationen von Mais werden dadurch eingeschränkt.

Durch Abbau von Überförderungen werden Kosten für private Haushalte gesenkt:
Die künftige Förderung von Biomasseanlagen richtet sich klar am Gesichtspunkt der Kosteneffizienz aus. So wird für Anlagen mit einer Bemessungsgrundlage von mehr als 500 kW die Vergütung innerhalb der Rohstoffklasse I auf 5 ct/kWh gesenkt.

Beitrag der nachwachsenden Rohstoffe zur Netzstabilität wird deutlich ausgebaut:
Mit neuen Anreizen, wie der Flexibilitätsprämie und der verpflichtenden Einführung einer Marktprämie für Biogasanlagen größer als 500 kW, soll eine bedarfsgerechte Verstromung/Einspeisung gefördert werden. In einer Übergangszeit bis zum 1. Januar 2014 können die entsprechenden Vermarktungsstrukturen schrittweise aufgebaut und optional langfristig auch durch kleinere Anlagen genutzt werden.

"Das neue EEG stärkt die ländlichen Räume, die landwirtschaftliche Produktion und damit verbunden die regionale Wertschöpfung in diesen Regionen", sagte Aigner. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 117 vom 06.06.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle, Hausanschriften:
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 529-3172
Fax: 030/18 529-3277
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Internet: www.bmelv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2011