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ENERGIE/1813: Weiterhin auf Vorteile der Biomasse setzen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 4. Februar 2014

Weiterhin auf Vorteile der Biomasse setzen

DBV-Präsidium fordert Korrekturen an EEG-Vorschlägen



Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert Korrekturen an den Vorschlägen der Bundesregierung für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Zielsetzung, den Zubau bei Biomasse hauptsächlich auf die energetische Nutzung von Gülle, Mist und andere landwirtschaftliche Nebenprodukte zu konzentrieren, sei richtig, heißt es in einer Stellungnahme vom 4. Februar 2014 zu den EEG-Eckpunkten. Allerdings würden die jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Vorschläge darauf hinauslaufen, den Neubau landwirtschaftlicher Biogasanlagen vollständig zum Erliegen zu bringen, warnt der Bauernverband.

Die Reform des EEG sollte "die Vorteile der Biomasse als bedarfgerecht verfügbare erneuerbare Energie besonders fördern", um den "bestmöglichen Beitrag der Biomasse zu einer kostengünstigen Stromerzeugung und zu mehr Netzstabilität" zu erreichen, wie es in der Stellungnahme weiter heißt. Kritisiert werden insbesondere die vorgeschlagene komplette Streichung der Vergütungsklassen für Energiepflanzen und landwirtschaftliche Reststoffe sowie der zu niedrig angesetzte Ausbaukorridor für die gesamte Biomasseerzeugung von 100 Megawatt pro Jahr. Gefordert wird zudem eine Weiterentwicklung der 2012 neu eingeführten 75KW-Anlagenklasse mit mindestens 80 Prozent Gülle/Mist.


Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme des DBV-Präsidiums vom 4. Februar:

Stellungnahme zu den Eckpunkten für die Reform des EEG

Die erneuerbaren Energien bieten zusätzliche Wertschöpfung für den ländlichen Raum. Die deutschen Bauern wollen eine Balance zwischen der unverzichtbaren Aufgabe der Nahrungsmittelerzeugung und der Bioenergie. Die im Koalitionsvertrag gefundene Zielsetzung, den Zubau bei Biomasse "überwiegend auf Abfall- und Reststoffe" zu begrenzen, geht in die richtige Richtung. Eine nachhaltige Bioenergieerzeugung muss sich unter Minimierung von Nutzungskonkurrenzen in die Land- und Forstwirtschaft einfügen, vor allem indem Gülle und Mist stärker energetisch genutzt werden.

Das EEG hat den Landwirten ergänzende Einkommensmöglichkeiten eröffnet. In den Jahren 2009 bis 2013 haben Landwirte knapp 20 Milliarden Euro in erneuerbare Energien investiert, vor allem in Fotovoltaik und Biogasanlagen. Mit dem EEG 2012 sind frühere Überförderungen im Bereich der Biomasse weitgehend korrigiert worden.

Die Reform des EEG braucht eine Marktstrategie und sollte dabei die Vorteile der Biomasse als bedarfsgerecht verfügbare erneuerbare Energie besonders fördern. Hierüber kann der bestmögliche Beitrag der Biomasse zu einer kostengünstigen Stromerzeugung und zu mehr Netzstabilität geleistet werden.

Die Eckpunkte der Bundesregierung zur Reform des EEG vom 22. Januar 2014 bewertet der Deutsche Bauernverband wie folgt.

  • Eine komplette Streichung der Einsatzstoffvergütungsklassen I und II, d.h. für Energiepflanzen und für landwirtschaftliche Reststoffe würde den Neubau landwirtschaftlicher Biogasanlagen vollständig zum Erliegen bringen. Der DBV fordert, die Einsatzstoffvergütungsklassen nicht abzuschaffen, sondern weiterzuentwickeln, um eine energetische Nutzung von Gülle, Mist und anderen landwirtschaftlichen Nebenprodukten voranzubringen. Hier liegt ein großes Potenzial, dessen Nutzung aus energie-, umweltund strukturpolitischer Sicht geboten ist und das ohne Flächenkonkurrenz erschlossen werden kann.
     
  • Die 2012 neu eingeführte 75 KW-Anlagenklasse mit mind. 80 Prozent Gülle/Mist muss weiterentwickelt werden. Wesentliches Investitionshindernis für eine stärkere Nutzung von Wirtschaftsdüngern ist die Vorgabe einer Verweilzeit von 150 Tagen, obwohl Gülle in wesentlich kürzerer Zeit vergoren ist und kaum noch klimaschädliches Methan emittiert. Diese Frist ist für alle Anlagen mit überwiegender Nutzung von Gülle/Mist deutlich zu verkürzen, um den Aufwand für Gär- und Lagerbehälter zu senken. Für einen flexiblen Anlagenbetrieb sollte vergütungsrechtlich nicht mehr auf die installierte Leistung, sondern z.B. auf eine Bemessungsleistung (Jahresmenge KWh) abgestellt werden.
     
  • Der Ausbaukorridor von 100 MW p.a. für die gesamte Biomasseerzeugung ist zu niedrig angesetzt und sollte deutlich erhöht werden. Eine Größenordnung von 200 bis 300 MW p.a. ist für alle Bioenergiezweige (Feste Biomasse, Biogas) realistisch darstellbar.
     
  • Eine Flexibilisierung des Anlagenbetriebes wird für Neu- wie Altanlagen ausdrücklich unterstützt, vor allem über die Weiterentwicklung der Flexibilitätsprämie. Für Altanlagen sind besondere Umstiegslösungen vorzusehen, die eine gesetzliche Klarstellung des Anlagenbegriffes einschließen.
     
  • Die Zusicherung des Bestandsschutzes für Altanlagen wird begrüßt. Für in Bau bzw. Planung befindliche Bioenergie- und Windenergieprojekte sind längere Übergangsfristen vorzusehen. Auch für die EEG-Umlage auf Eigenstromverbrauch muss Bestandsschutz gelten.
     
  • Rechtliche Klarstellungen: Der Anlagenbegriff ist für Bestandsanlagen hinsichtlich der unterschiedlichen Regelungsgehalte im EEG (Größendegression, Anlagenvergütung, Übergangsvorschriften) klarzustellen, um die sich aus dem BGH-Urteil vom 23.10.2013 ergebenden Unsicherheiten für Anlagenbetreiber zu beseitigen. Außerdem ist der Begriff des Landschaftspflegematerials für das EEG 2009 klarzustellen, eine überzogene Anwendung (Landschaftspflegebonus für Agrarumweltmaßnahmen - bspw. Maisuntersaat) ist in Zukunft zu vermeiden.
     
  • Fotovoltaik-Anlagen sind im Sinne des Erhalts landwirtschaftlicher Flächen auf Dach- und Konversionsflächen zu installieren. Dieser Vorrang muss auch beim neuen Ausschreibungsverfahren für 400 MW p.a. gelten. Beim Ausschreibungsverfahren müssen die heutigen 110-m-Streifen gestrichen werden. Die vergütungsrechtliche Benachteiligung von PV-Dachanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich ist aufzuheben.
     
  • Die Ermäßigungen von der EEG-Umlage bei stromintensiven Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft sollten europarechtskonform weiterentwickelt werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Februar 2014
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2014