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ENERGIE/1833: Bundesnetzagentur konsultiert Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2014 (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 14. April 2014

Bundesnetzagentur konsultiert Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2014

Homann: "Ausbau des Gasfernleitungsnetzes muss Versorgungssicherheit gewährleisten"



Die Bundesnetzagentur hat heute die Konsultation des Entwurfs für den nationalen Netzentwicklungsplan Gas 2014 (NEP 2014) eingeleitet. Der Entwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, hierzu bis zum 6. Juni 2014 Stellung zu nehmen.

"Der Netzentwicklungsplan muss alle wirksamen Maßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau des Gasfernleitungsnetzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit enthalten", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Dazu müssen bestehende Engpässe bei den nachgelagerten Verteilernetzbetreibern, insbesondere in Süddeutschland, behoben werden. Außerdem muss dem Rückgang der Verfügbarkeit von L-Gas durch die Marktraumumstellung auf H-Gas Rechnung getragen werden."

Die 17 Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben den Entwurf des NEP 2014 auf Grundlage ihres Szenariorahmens erstellt, den die Bundesnetzagentur am 17. Oktober 2013 bestätigt hatte. Der Entwurf enthält zwei Modellierungsvarianten für den Netzausbau, die auf unterschiedlichen Annahmen über die zukünftigen Kapazitätsbedarfe der nachgelagerten Verteilernetzbetreiber (VNB) beruhen. Der aus diesen Varianten von den FNB ausgewählte Vorschlag der konkreten Ausbaumaßnahmen für den NEP 2014 ist eine Kombination aus den Ergebnissen der beiden Modellierungen. Er würde zu einem Leitungszubau von 760 Kilometern und einem Verdichterzubau von 358 Megawatt in den nächsten zehn Jahren führen. Das erforderliche Investitionsvolumen beliefe sich auf ca. 3,1 Mrd. Euro.

Im Wesentlichen bestätigen die Berechnungen der FNB die Maßnahmen, die bereits im Netzentwicklungsplan 2013 enthalten sind. Darüber hinaus sind zusätzliche Ausbaumaßnahmen erforderlich, die hauptsächlich aus der Berücksichtigung des L-/H-Gas-Umstellungsbedarfs, eines erhöhten H-Gas-Bedarfs und eines erhöhten Kapazitätsbedarfs für neue Gasspeicher resultieren. Weitere Maßnahmen sind auf einen erhöhten Kapazitätsbedarf im Verteilernetz im süddeutschen Raum zurückzuführen. Bei der Betrachtung der Versorgungssicherheit im Entwurf des NEP 2014 spielte die Umstellung von L-Gas auf H-Gas eine wichtige Rolle. Ergebnis ist ein konkreter Vorschlag für die schrittweise Umstellung von heute mit L-Gas versorgten Gebieten auf H-Gas, deren Beginn bereits für das kommende Jahr geplant ist.

Die Bundesnetzagentur lädt alle Interessierten ein, anhand eines strukturierten Fragenkatalogs Stellungnahmen zum Entwurf des NEP 2014 abzugeben. Nach Auswertung der Stellungnahmen und Prüfung der vorgeschlagenen Netzausbaumaßnahmen kann die Bundesnetzagentur die FNB zu einer Überarbeitung des Entwurfs auffordern.

Im Rahmen der Konsultation führt die Bundesnetzagentur am 13. Mai 2014 eine Dialogveranstaltung mit den FNB und den VNB sowie am 21. Mai 2014 einen öffentlichen Workshop durch.

Der Entwurf des NEP Gas 2014, der Fragenkatalog sowie nähere Informationen zu den Veranstaltungen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de zu finden.

Stellungnahmen können bis zum 6. Juni 2014 per E-Mail an NetzentwicklungsplanGas@bnetza.de, Betreff: Netzentwicklungsplan Gas 2014,

oder per Post an die Bundesnetzagentur gerichtet werden:

Bundesnetzagentur
Referat 609
Postfach 8001
53105 Bonn

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14.04.2014
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2014