Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

ENERGIE/1851: Erneuerbare Energien bieten zusätzliche Wertschöpfung (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 16. Mai 2014

Erneuerbare Energien bieten zusätzliche Wertschöpfung

DBV-Präsidium zur EEG-Novelle



Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat am 13. Mai 2014 erneut zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Stellung genommen. Vor Beginn der entscheidenden Beratungen im Deutschen Bundestag bekräftigt das DBV-Präsidium seine Forderung nach einem ausbalancierten Zukunftspfad für die Bioenergie.

Besonderen Wert legt das Präsidium in seiner Positionierung auf die Zusicherung des Bestandsschutzes für Altanlagen. Dieser sei unverzichtbar und im Gesetzentwurf nicht vollständig eingehalten. Für im Bau befindliche Projekte sind im Sinne eines Vertrauensschutzes längere Übergangsfristen vorzusehen, heißt es in der Stellungnahme.


Wortlaut der Stellungnahme

Die erneuerbaren Energien bieten zusätzliche Wertschöpfung für den ländlichen Raum. Die deutschen Bauern wollen eine Balance zwischen der unverzichtbaren Aufgabe der Nahrungsmittelerzeugung und der Bioenergie. Die im Koalitionsvertrag gefundene Zielsetzung, den Zubau bei Biomasse "überwiegend auf Abfall- und Reststoffe" zu begrenzen, geht in die richtige Richtung. Eine nachhaltige Bioenergieerzeugung muss sich unter Minimierung von Nutzungskonkurrenzen in die Land- und Forstwirtschaft einfügen, vor allem indem Gülle und Mist stärker energetisch genutzt werden.

Mit dem EEG 2012 sind frühere Überförderungen im Bereich der Biomasse und der Fotovoltaik weitgehend korrigiert worden. Das Deutsche Biomasseforschungszentrum prognostiziert auf der Grundlage des jetzigen EEG 2012 einen jährlichen Nettozubau von lediglich 70 bis 110 Megawatt im Bereich Biomasse. Eine zusätzliche Drosselung ist daher überflüssig.

Die Reform des EEG braucht eine Marktstrategie und sollte dabei die Vorteile der Biomasse als bedarfsgerecht verfügbare erneuerbare Energie besonders fördern. Hierüber kann der bestmögliche Beitrag der Biomasse zu einer kostengünstigen Stromerzeugung und zu mehr Netzstabilität geleistet werden.

Den Gesetzentwurf bewertet der Deutsche Bauernverband wie folgt.

- Die Zusicherung des Bestandsschutzes für Altanlagen ist unverzichtbar, wird aber im Gesetzentwurf nicht vollständig eingehalten. Die Begrenzung der EEG-Vergütung auf die Höchstbemessungsleistung würde bei Bestandsanlagen, welche nach dem 31. Dezember 2011 in Betrieb genommen worden sind, zu enormen Einbußen führen. Hier muss die Begrenzung der Höchstbemessungsleistung auf 90 Prozent der installierten Leistung (§ 97) ersatzlos gestrichen werden. Zahlreiche Anlagenbetreiber haben erst Ende 2013/Anfang 2014 im Vertrauen auf die Gültigkeit des weiten Anlagenbegriffes in Anlagenerweiterungen investiert. Alternativ sollte zur Ermittlung der Höchstbemessungsleistung bei Bestandsanlagen auch auf die Feuerungswärmeleistung abgestellt werden können. So genannte "Satellitenanlagen" müssen ihren - kürzlich vom BGH bestätigten - eigenständigen Anlagenstatus behalten.

- Für in Bau bzw. Planung befindliche Bioenergie- und Windenergieprojekte sind im Sinne eines Vertrauensschutzes längere Übergangsfristen vorzusehen. Diese Projekte benötigen bis zu 2 Jahre in der Umsetzung. Daher ist eine Übergangsfrist bis Ende 2015 angemessen. Die Frist für die vorliegende Genehmigung (23. Januar 2014) sollte auf das Datum des Kabinettsbeschlusses verschoben werden.

- Eine komplette Streichung der Einsatzstoffvergütungsklassen I und II (§27, Absatz 2 EEG 2012), d.h. für Energiepflanzen und für landwirtschaftliche Reststoffe würde den Neubau landwirtschaftlicher Biogasanlagen vollständig zum Erliegen bringen. Der DBV fordert, die Einsatzstoffvergütungsklassen nicht abzuschaffen, sondern weiterzuentwickeln, um eine energetische Nutzung von Gülle, Mist und anderen landwirtschaftlichen Nebenprodukten sowie alternativen Energiepflanzen voranzubringen. Hier liegt ein großes Potenzial, dessen Nutzung aus energie-, umwelt- und strukturpolitischer Sicht geboten ist und das ohne Flächenkonkurrenz erschlossen werden kann.

- Die 2012 neu eingeführte 75 KW-Anlagenklasse mit mind. 80 Prozent Gülle/Mist (§27b) muss weiterentwickelt werden. Wesentliches Investitionshindernis für eine stärkere Nutzung von Wirtschaftsdüngern ist die Vorgabe einer Verweilzeit von 150 Tagen (§ 9). Gülle emittiert bereits nach 30-40 Tagen Gärdauer kaum noch Methan. Eine lange Verweilzeit in gasdichten Systemen erfordert aufgrund des hohen Volumens der Gülle im Verhältnis zum Energiegehalt große Lagerkapazitäten und ist für die meisten Betreibe nicht wirtschaftlich darstellbar. Die 150-Tage-Frist ist für alle Anlagen mit überwiegender Nutzung von Gülle/Mist deutlich zu verkürzen. Für einen flexiblen Anlagenbetrieb sollte vergütungsrechtlich nicht mehr auf die installierte Leistung, sondern z.B. auf eine Bemessungsleistung (Jahresmenge KWh) abgestellt werden.

- Der Ausbaukorridor von 100 MW p.a. für die gesamte Biomasseerzeugung (§ 20c Entwurf EEG) ist zu niedrig angesetzt und sollte deutlich erhöht werden. Eine Größenordnung von 200 bis 300 MW p.a. ist für alle Bioenergiezweige (Feste Biomasse, Biogas) realistisch darstellbar. Dabei ist auch bei Neuanlagen ausschließlich auf den Nettozubau abzustellen. Kapazitätserweiterungen zum Zwecke der Flexibilisierung sind sowohl bei Bestands-, als auch bei Neuanlagen nicht dem Ausbaukorridor hinzuzurechnen.

- Die Erzeugung von erneuerbarem Strom für die dezentrale Eigen- und Nahversorgung muss von der EEG-Umlage befreit bleiben bzw. werden.

- Eine Flexibilisierung des Anlagenbetriebes wird für Neu- wie Altanlagen ausdrücklich unterstützt, vor allem über die Weiterentwicklung der Flexibilitätsprämie. Sie ist auch für feste Biomasse einschließlich Holzvergasung nötig.

- Ein vollständiger Umstieg des EEG auf Ausschreibungsmodelle wird aus der Perspektive kleinerer und mittlerer Anlagenbetreiber heraus abgelehnt.

- Fotovoltaik-Anlagen sind im Sinne des Erhalts landwirtschaftlicher Flächen auf Dach- und Konversionsflächen zu installieren. Dieser Vorrang muss auch beim neuen Ausschreibungsverfahren für 400 MW p.a. gelten. Beim Ausschreibungsverfahren müssen die heutigen 110-m-Streifen gestrichen werden. Die vergütungsrechtliche Benachteiligung von PV-Dachanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich ist aufzuheben.

- Die Ermäßigungen von der EEG-Umlage bei stromintensiven Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft sollten europarechtskonform weiterentwickelt werden.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Mai 2014
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 407
Fax: 030 / 31 904 431
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2014