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ENERGIE/1936: Gabriel - Anstieg der EEG-Umlage aufgehalten (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 15. Oktober 2014

Gabriel: Anstieg der EEG-Umlage aufgehalten



Heute haben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2015 bekanntgegeben: Sie sinkt von 6,24 Cent/kWh auf 6,17 Cent/kWh und ist damit erstmals seit Bestehen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) rückläufig.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Der erstmalige Rückgang der EEG-Umlage zeigt, dass wir beim EEG die Kostendynamik der vergangenen Jahre erfolgreich durchbrochen haben. Dies trägt dazu bei, die Strompreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu stabilisieren. Dabei hat die jüngst in Kraft getretene EEG-Novelle bereits einen unmittelbar dämpfenden Einfluss auf die EEG-Umlage 2015. Im Vergleich zum alten EEG wirkt sich insbesondere die Neugestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung für die stromintensive Industrie kostendämpfend aus. Denn unter dem alten EEG hätte es eine deutliche Ausweitung der begünstigten Strommengen gegeben. Perspektivisch wirkt sich das neue EEG aber auch über die Besondere Ausgleichsregelung hinaus deutlich entlastend aus und trägt somit zur Stabilisierung der EEG-Umlage bei."

Das neue EEG gibt verbindliche Korridore für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien vor, konzentriert den Zubau auf die kostengünstigen Technologien Wind an Land sowie Photovoltaik und begrenzt den Zubau der vergleichsweise teuren Biomasse. Zudem wird die EEG-Umlage durch die Beteiligung neuer Eigenverbrauchsanlagen an der Umlagefinanzierung stabilisiert.

Die EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) festgelegt und spätestens am 15. Oktober eines Jahres veröffentlicht. Zu diesem Zweck erstellen die Übertragungsnetzbetreiber unter Einbeziehung etablierter Forschungsinstitutionen eine wissenschaftlich gestützte Prognose zu ihren erwarteten Ausgaben - insbesondere Vergütungen und Marktprämien für die Anlagenbetriebe - und Einnahmen (insbesondere aus der Vermarktung des EEG-Stroms) sowie zur Höhe des umlagerelevanten Letztverbrauchs.

Bei der Festlegung der EEG-Umlage werden der Stand des EEG-Kontos zum 30. September sowie eine Liquiditätsreserve berücksichtigt. Die Bundesnetzagentur prüft im Rahmen ihrer Missbrauchsaufsicht, ob bei der Festlegung der EEG-Umlage die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Weitergehende Informationen zur aktuellen Energiepolitik finden Sie im alle 2 Wochen erscheinenden Newsletter "Energiewende direkt".

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 15. Oktober 2014
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2014