Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 21. Dezember 2018
Strom aus der Region
Start des Regionalnachweisregisters für Strom aus Erneuerbaren Energien
Ab dem 1. Januar 2019 kann jeder Haushalt die Energiewende vor Ort voranbringen. Das neue Regionalnachweisregister ermöglicht die Ausstellung von Regionalnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien. Damit können Endkunden sehen, dass dieser Strom in ihrer Region erzeugt wurde - beispielsweise vom Windrad nebenan.
Mit dem Regionalnachweisregister wird die Energiewende in der Region für Stromkunden greifbar. Stromlieferanten können ihren Produkten ein regionales Gesicht geben. Strom aus der Region steigert die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Bei Verwendung von Regionalnachweisen dürfen Stromversorger nun in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom - also aus der EEG-Umlage finanzierten Strom aus erneuerbaren Energien - aus Anlagen in der Region stammt. Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal verkauft wird.
Der Regionalnachweis:
Der Regionalnachweis ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern,
EEG-Strom aus ihrer Region zu beziehen. Die Region wird aus den
Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-km-Umkreis um
das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird.
Mit Hilfe des Regionalnachweisregisters können sich Anlagenbetreiber
Regionalnachweise ausstellen lassen und diese mit dem Strom an
Elektrizitätsversorger übertragen. Diese entwerten die Nachweise und
können damit die regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der
Stromkennzeichnung ausweisen. Durch Zahlung der EEG-Umlage, mit der
die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom beispielsweise aus
Sonne, Wind, Wasser und Biomasse finanziert wird, hat jede
Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher Anteil an der
Energiewende. Das kommt in der Stromkennzeichnung in dem dort
ausgewiesenen EEG-Anteil ("Erneuerbare Energien, finanziert aus der
EEG-Umlage") zum Ausdruck. Mit dem neuen Instrument kann dieser Anteil
regional gestellt, also der gelieferte EEG-Strom aus der Region
bezogen werden. Der Regionalnachweis ermöglicht die dafür
erforderliche Zuordnung und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher
vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen.
Weitere Informationen:
Der Betrieb des Regionalnachweisregisters startet am 1. Januar 2019.
Damit setzt das Umweltbundesamt § 79a EEG 2017 um. Die
Rechtsgrundlage für das neue Register, die novellierte
Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für
Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und
Regionalnachweis-Durchführungsverordnung - HkRNDV), trat am
21. November 2018 in Kraft.
HkRNDV-Novelle:
Die Verordnung legt die Rechtsgrundlagen für den Betrieb des neuen
Regionalnachweisregisters fest. Sie sieht aber auch Neuregelungen vor,
die sich aus der mittlerweile sechsjährigen Praxis zum
Herkunftsnachweisregister ergeben haben. Die Novelle schafft damit
Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
*
Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 21. Dezember 2018
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Öffentlichkeitsarbeit, 11019 Berlin
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2018
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang