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FINANZEN/027: Wichtiger Schritt gegen Gehaltsexzesse (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 14. August 2009

Wichtiger Schritt gegen Gehaltsexzesse

Internationale Standards zum Risikomanagement umgesetzt


Internationale Standards zum Risikomanagement

Strengere Richtlinien, konkretere Anforderungen und neue Prinzipien für Vergütungssysteme: Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen soll in Banken und Kreditinstituten künftig vermieden werden, dass extreme Vergütungsanreize Manager zum Eingehen unkalkulierbarer Risiken verführen.

Am 14. August hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) daher eine Neufassung ihrer Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) veröffentlicht.

Die Neufassung trägt den Erkenntnissen aus der Finanzmarktkrise Rechnung: Die exzessiven Gehälter und Vergütungsanreize für Manager haben in der Vergangenheit erheblichen Beitrag zur Entstehung der Krise geleistet. Wo extrem hohe Rendite winkte, war die Hemmschwelle, unkalkulierbarere Risiken einzugehen, niedrig. Das soll nun anders werden.

Durch die Neufassung der MaRisk werden vor allem die aufsichtlichen Anforderungen zum Stresstesting, zum Liquiditätsrisiko, zu Risikokonzentrationen und zum gruppenweiten Risikomanagement geschärft und ausgebaut.

Konkret heißt das:

Vergütungssysteme müssen mit den langfristigen Zielen des Unternehmens in Einklang stehen und so ausgerichtet sein, dass schädliche Anreize, die zu unverhältnismäßig hohen Risiken führen, vermieden werden.
Die Geschäftsleitung muss einen Ausschuss einrichten, der sich mit der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme gefasst.
Variable Vergütung hat auch "künftige negative Entwicklungen" zu berücksichtigen. Es soll nicht nur eine Teilnahme am Erfolg möglich sein, sondern auch an einem etwaigen Verlust.

Umsetzen müssen die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute die neuen MaRisk grundsätzlich bis zum 31.12.2009.

Deutschland setzt mit dieser Stärkung der Finanzmarktaufsicht wichtige Vereinbarungen aus den globalen Finanzgipfeln von Washington und London um: Die neu formulierten Anforderungen entsprechen in erster Linie den Empfehlungen, die das Financial Stability Board an die G 20-Staaten gerichtet hatte.


Maßgeschneiderte Umsetzung

Die Bundesregierung hatte mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt und Versicherungsaufsicht erweiterte Eingriffsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschaffen. Die Neufassung der MaRisk gibt der BaFin jetzt das tägliche "Handwerkszeug" zur Umsetzung ihrer erweiterten Eingriffsrechte im täglichen Aufsichtsgeschäft.

Die MaRisk greifen nicht in die Vertragsverhältnisse der Privatwirtschaft ein: Es werden lediglich Prinzipien aufgestellt, die bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme zu berücksichtigen sind - und die jedem einzelnen Institut genügend Spielraum für eine maßgeschneiderte Umsetzung lassen.


Hintergrund

Die MaRisk gelten seit 2005. Im Jahr 2007 sind sie erstmals geändert worden. Wie die beiden ersten Fassungen hat die BaFin auch die nun veröffentlichte Fassung der MaRisk gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank und in enger Kooperation mit der Industrie entwickelt.


Die Neufassung der MaRisk und ergänzende Dokumente sind ab sofort auf der Internetseite der BaFin (www.bafin.de) abrufbar.

Möchten Sie mehr erfahren? Fragen Sie nach auf www.fuer-alle-da.de


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 14.08.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. August 2009