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GEWERKSCHAFT/1175: Deutsche Post AG - ver.di lehnt Angebot als "Mogelpackung" ab (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 11. Mai 2015

Vertragsbruch Deutsche Post AG: ver.di lehnt Angebot als "Mogelpackung" ab


Berlin, 11.05.2015 - Im Tarifkonflikt zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Deutschen Post AG um die Arbeitszeit der 140.000 Tarifkräfte hat die zuständige Konzerntarifkommission heute (11. Mai 2015) das von der Deutschen Post AG in der 4. Verhandlungsrunde am vergangenen Wochenende in Berlin vorgelegte Angebot abgelehnt. "Das Tarifangebot der Deutschen Post AG ist eine Mogelpackung und gibt keine Antwort auf unsere Forderung nach einer Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 36 Stunden bei vollem Lohnausgleich, um den Bruch des Vertrages zum Schutz vor Fremdvergabe zu kompensieren", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführerin Andrea Kocsis.

Anstelle der geforderten Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 36 Stunden biete die Deutsche Post AG eine Verlängerung der Kurzpausen um 37 Sekunden je Stunde an. Auch umfasse das Angebot eine Verlängerung des Kündigungsschutzes bis 31. Dezember 2018. Jedoch sei die Deutsche Post AG nicht bereit, den Schutz vor Fremdvergabe für die Brief-, die Paket und die Verbundzustellung über den 31. Dezember 2015 hinaus zu verlängern. Für ver.di allerdings sei klar, dass es ohne einen rechtssicheren Schutz vor Fremdvergabe keine Sicherheit und Perspektive für die Beschäftigten geben könne.

ver.di werde nun mit weiteren Streiks den Druck auf den Arbeitgeber erhöhen. Bereits ab dem morgigen Dienstag könne es zu zeitlich befristeten Arbeitsniederlegungen kommen. "Die Deutsche Post AG muss endlich ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen", betonte Kocsis. Die nächste Verhandlungsrunde findet wie geplant am 20./21. Mai in Königswinter bei Bonn statt.

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Quelle:
Presseinformation vom 11.05.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2015

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