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GEWERKSCHAFT/1306: Verwaltungsgericht Düsseldorf untersagt Sonntagsarbeit bei Amazon auch in Rheinberg (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 17. Dezember 2015

Verwaltungsgericht Düsseldorf untersagt Sonntagsarbeit bei Amazon auch in Rheinberg


Berlin, 17.12.2015 - Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Sonntagsarbeit am 20. Dezember 2015 auch am Amazon-Standort Rheinberg untersagt. Die Richter urteilten, dass dem Antrag auf Zulassung von Sonntagsarbeit die rechtlichen Voraussetzungen fehlen. Sie stellten zudem fest, dass der deutliche Anstieg des Arbeitsaufkommens sowie die erhöhten Arbeitsbelastungen im Betrieb in der Vorweihnachtszeit ein gesteigertes rechtlich schutzwürdiges Interesse der Beschäftigten an einem arbeitsfreien Sonntag begründen.

"Das Verwaltungsgericht hat den Sonntagsschutz gestärkt. Das ist ein gutes Signal für die Beschäftigten und den verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutz. Amazons Anträge auf Sonntagsarbeit an verschiedenen Standorten zeigen, wie sehr das Unternehmen durch die Streiks für einen Tarifvertrag unter Druck steht", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.

Amazon hatte von der Düsseldorfer Bezirksregierung einen Antrag auf Sonntagsarbeit für den 13. und 20. Dezember zuerst genehmigt bekommen. Die dagegen erhobene Klage von ver.di führte dazu, dass die Genehmigung wegen der aufschiebenden Wirkung nicht umgesetzt werden kann. Amazon leitete daraufhin ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit dem Ziel ein, die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung anordnen zu lassen, damit bei Amazon am kommenden Sonntag auf Grundlage der Genehmigung gearbeitet werden kann. Das Verwaltungsgericht hat diesen Antrag abgelehnt.

In der vergangenen Woche hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Sachsen einer Beschwerde von ver.di stattgegeben und Sonntagsarbeit bei Amazon in Leipzig untersagt. Das Regierungspräsidium Kassel hatte einen weiteren Antrag für das Versandzentrum in Bad Hersfeld abgelehnt. Für die Standorte Werne in NRW und Graben in Bayern hat ver.di Klage vor den zuständigen Verwaltungsgerichten gegen die behördliche Genehmigung der Sonntagsarbeit erhoben.

Die Genehmigung der Sonntagsarbeit verletzt nach Ansicht der Gewerkschaft angesichts von Streiks zum einen die behördliche Verpflichtung zur Wahrung des Neutralitätsgebots. Im Fall eines Arbeitskampfes ist es staatlichen Stellen aufgrund des sich aus der Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz ergebenden Neutralitätsgebots untersagt, Maßnahmen zu ergreifen, die sich unmittelbar oder mittelbar zugunsten einer der Konfliktparteien auswirken. Zudem sind die Voraussetzungen zur Genehmigung von Sonntagsarbeit nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 b Arbeitszeitgesetz nicht gegeben. Das Weihnachtsgeschäft ist ein immer wiederkehrendes Ereignis für alle Händler und stellt für sich keinen Grund für Sonntagsarbeit dar.

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Quelle:
Presseinformation vom 17.12.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2015

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