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GEWERKSCHAFT/1392: Kaiser's Tengelmann - Gericht verkennt Gemeinwohlinteresse von Arbeitnehmerrechten (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 12. Juli 2016

Ministererlaubnis Kaiser's Tengelmann: Gericht verkennt Gemeinwohlinteresse von Arbeitnehmerrechten


Berlin, 12.07.2016 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, den Vollzug der Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka vorläufig auszusetzen, scharf kritisiert. "Diese Entscheidung bedeutet Unsicherheit für die Beschäftigten. Anders als das Gericht feststellt, ist der Erhalt der Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann ein nachvollziehbares Kriterium des Gemeinwohlinteresses. Stabile Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse, tariflich garantierte existenzsichernde Einkommen und Mitbestimmungsrechte sind entscheidend für die soziale Stabilität und damit Kern der sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik", sagte ver.di-Vorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger am Dienstag in Berlin. "Der Bundeswirtschaftsminister hat zu Recht festgestellt, dass sich insbesondere im Einzelhandel durch eine drastisch gesunkene Tarifbindung prekäre und unsichere Arbeitsverhältnisse ausbreiten. Das Gericht übersieht, dass nicht der Tarifvertrag selbst das Gemeinwohlinteresse darstellt, sondern auch aus Sicht des Ministers das geeignete Instrument zur Erreichung des Gemeinwohls ist. Angesichts der Folgen, die ein drohender Verlust von rund 16.000 Arbeitsplätzen für die Betroffenen und ihre Familien, aber auch für Steuer- und Sozialsysteme hätte, muss die Frage der Arbeitsplatzsicherung und des Schutzes von Arbeitnehmerrechten ein zentrales Kriterium im Kartellverfahren sein. Hier muss die Rechtsprechung die Veränderungen in der bundesdeutschen Wirtschaftsstruktur nachvollziehen."

Trotz der heutigen, vorläufigen Entscheidung wolle ver.di die Tarifverhandlungen mit Edeka weiter führen, um den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Kaiser's Tengelmann auch im weiteren Verfahren zu gewährleisten.

"Um weitere Verwerfungen in der Branche auch zukünftig zu verhindern, ist es dringend geboten, die Allgemeinverbindlichkeit der Flächentarifverträge im Handel voranzutreiben. Die Allgemeinverbindlichkeit, die bis Anfang des letzten Jahrzehnts galt, sichert nicht nur die Rechte der Beschäftigten, sondern sorgt auch für faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Branche", betonte Nutzenberger.

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Quelle:
Presseinformation vom 12.07.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2016

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