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GEWERKSCHAFT/245: Mindestlohn für die Abfallwirtschaft muß fortgesetzt werden (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 11. Mai 2010

Mindestlohn für die Abfallwirtschaft muss fortgesetzt werden


Berlin, 11.05.2010 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich über die Aufnahme von Gesprächen verständigt, die die Fortsetzung der Allgemeinverbindlichkeit für den Mindestlohn in der Abfallwirtschaft über den 31. Oktober 2010 hinaus zum Ziel haben.

"Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst vom 18. Dezember 2009 garantiert in der Branche Abfallwirtschaft einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,02 Euro je Stunde bis zum 31. Oktober 2010. ver.di, die VKA und der BDE stimmen grundsätzlich darin überein, dass es für die Branche Abfallwirtschaft auch über den 31. Oktober 2010 hinaus einen Mindestlohn geben muss, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott.

Die Allgemeinverbindlichkeit habe dafür gesorgt, dass seit dem 1. Januar 2010 mehr als 20.000 Beschäftigte in der Entsorgungsbrache einen höheren Lohnanspruch haben und damit für ihre körperlich schwere Arbeit einen fairen Lohn bekommen. Seitdem gelte in der Entsorgungswirtschaft ein Mindestlohn für alle Beschäftigten, der jetzt weiter fortgesetzt werden müsse.


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Quelle:
Presseinformation vom 11.05.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2010