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GEWERKSCHAFT/442: Tarifeinheit - Keine Mehrheit für gesetzliche Regelung der Friedenspflicht (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 25. Mai 2011

Tarifeinheit: Keine Mehrheit für gesetzliche Regelung der Friedenspflicht


Berlin, 25.05.2011 - Der Gewerkschaftsrat der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, die gemeinsame Tarifeinheitsinitiative von DGB und BDA nicht länger mitzutragen und zu unterstützen.

Der Gewerkschaftsrat hatte im September 2010 beschlossen, dass die gemeinsame DGB/BDA-Initiative bei sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile zum Gegenstand einer breiten Diskussion in ver.di gemacht werden sollte. Mittlerweile liegen die im Vorfeld des ver.di-Bundeskongresses erfolgten Beschlussfassungen der Landesbezirks-, der Fachbereichs- und der Personengruppenkonferenzen vor. Danach lehnt eine Mehrheit der Delegierten erkennbar jede gesetzliche Regelung der Friedenspflicht - und zwar auch eine, die in Fällen sich überschneidender Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften die Tarifeinheit auf dem Boden des Mehrheitsprinzips herstellen würde - grundsätzlich ab.

Der Gewerkschaftsrat bekräftigte zugleich, dass der Grundsatz der Tarifeinheit für ver.di seinen hohen Stellenwert für die Gewährleistung einer solidarischen und einheitlichen Interessenvertretung aller Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen behält. Tarifeinheit begrenzt die Konkurrenz, sichert die Durchsetzungsfähigkeit der Belegschaften und fördert die gesellschaftliche Akzeptanz der Tarifautonomie. "Eine fortschreitende tarifliche Zersplitterung wäre fatal, weil den Schwächeren die Solidarität der Stärkeren verweigert würde. Grundsatz der Tarifpolitik muss die einheitliche Vertretung aller Beschäftigten im Betrieb sein", betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

Wie vom Gewerkschaftsrat beschlossen, werde daher die Diskussion fortgeführt, "...welche organisations-, betriebs- und tarifpolitischen Handlungsoptionen zu einer Herstellung beziehungsweise Sicherung der Tarifeinheit in den Branchen und Betrieben bestehen, in denen konkurrierende Berufsgruppengewerkschaften eigenständige Tarifverträge abschließen beziehungsweise in denen eine entsprechende Entwicklung zukünftig droht".

ver.di wird nun für die nächste DGB-Bundesvorstandssitzung einen entsprechenden Antrag einbringen, mit dem der DGB-Bundesvorstand aufgefordert wird, ebenfalls eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit nicht mehr anzustreben.


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Quelle:
Presseinformation vom 25.05.2011
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2011