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GEWERKSCHAFT/523: ver.di legt Grundpositionen für Mindestlohn im Einzelhandel fest (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 28. November 2011

ver.di legt Grundpositionen für Mindestlohn im Einzelhandel fest


Berlin, 28.11.2011 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat ihre Grundpositionen für einen Mindestlohn im Einzelhandel beschlossen. Die eigens dafür gebildete Tarifkommission trat am 25. November erstmals zusammen. Ziel ist die Vereinbarung eines Mindestlohn-Tarifvertrages zwischen ver.di und dem Handelsverband Deutschland (HDE), der die Mindestentgelte im Einzelhandel für alle Unternehmen der Branche verbindlich regelt.

"Es ist beschämend, dass 12 Prozent der Beschäftigten im deutschen Einzelhandel für weniger als fünf Euro die Stunde arbeiten müssen", sagte Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Handel. Wer Tag für Tag hart arbeite, um sich und seine Familie zu ernähren, habe Respekt vor dieser Leistung verdient. Stattdessen seien immer mehr Beschäftigte gezwungen, ergänzend Hartz-IV-Leistungen in Anspruch zu nehmen. "Ein Mindestlohn-Tarifvertrag kann hier eine gute Basis für menschenwürdigere Arbeit in der Branche schaffen", betonte Nutzenberger.

Hinzu komme, dass Unternehmen versuchten, sich durch Lohndumping Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Diesem Verdrängungswettbewerb auf Kosten der Beschäftigten müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Gleichzeitig stabilisiere die Einführung eines Branchenmindestlohnes die Flächentarifverträge.

Die Detailforderungen werden nun in den regionalen Tarifkommissionen des Einzelhandels diskutiert, wobei die Mindestentgelthöhe an die regionalen Gegebenheiten angepasst werden soll. Nach Abschluss der Diskussionen werden die Verhandlungen mit dem Handelsverband aufgenommen, sofern die Arbeitgeber vorab sicherstellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit erfüllt sind. Damit ein Mindestlohn-Tarifvertrag für alle Unternehmen der Branche allgemein verbindlich erklärt werden darf, müssen die tarifgebundenen Unternehmen mehr als 50 Prozent der unter den Tarifvertrag fallenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.


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Quelle:
Presseinformation vom 28.11.2011
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2011