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GEWERKSCHAFT/676: Tarifeinigung bei der DAK-Gesundheit (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 5. Juli 2012

Tarifeinigung bei der DAK-Gesundheit: Mehr Geld, bisherige Tarifverträge wieder in Kraft, betriebliche Gesundheitsförderung für ver.di-Mitglieder



Berlin, 05.07.2012 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hat für die rund 15.000 Beschäftigten der DAK-Gesundheit einen Tarifabschluss erreicht. Die von der Krankenkasse im vergangenen Jahr gekündigten Tarifverträge werden wieder in Kraft gesetzt, außerdem wurden Gehaltserhöhungen und Einmalzahlungen vereinbart. Zusätzlich erhalten die ver.di-Mitglieder bei der DAK-Gesundheit in diesem Jahr einen einmaligen Zuschuss zur betrieblichen Gesundheitsförderung. "Mit diesem Abschluss sichern wir stabile Verhältnisse in der DAK-Gesundheit", sagte ver.di-Verhandlungsführer Hardy Liebrich am Donnerstag in Berlin. "Außerdem schaffen wir nach der Fusion von DAK und BKK Gesundheit jetzt die Voraussetzungen für einheitliche Entgelt- und Arbeitsbedingungen in der DAK-Gesundheit."

Zur Stärkung der Einkommen wurden Einmalzahlungen und lineare Entgelterhöhungen vereinbart. Für die ausstehenden Gehaltserhöhungen seit 1. März 2011 erhalten die Beschäftigten der Krankenkasse eine Einmalzahlung von 600 Euro, Auszubildende bekommen einmalig 250 Euro. Zum 1. August 2012 steigen die Löhne und Gehälter linear um 1,6 Prozent und zum 1. August 2013 um weitere 1,8 Prozent. Für die Beschäftigten der unteren Entgeltgruppen 1 bis 4 werden zusätzlich im August 2012 und 2013 jeweils einmalig 100 Euro gezahlt.

ver.di-Mitglieder der DAK-Gesundheit erhalten zusätzlich spezielle Vorteile. So werden Gehaltskürzungen und Gegenrechnungen von Zeitguthaben im Rahmen der Warnstreiks im April 2012 vom Arbeitgeber rückvergütet. Außerdem bekommen ausschließlich ver.di-Mitglieder bei der DAK-Gesundheit in diesem Jahr einen einmaligen Zuschuss von 90 Euro bei nachweislicher Teilnahme an Gesundheitsmaßnahmen, die der Erhaltung der Arbeitskraft dienen (zum Beispiel Rückenschule, Ernährungsberatung, Raucherentwöhnung). Darüberhinaus soll ein - zunächst auf drei Jahre befristeter - Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung abgeschlossen werden, der einen jährlichen Zuschuss von 90 Euro für die Teilnahme an solchen Kursen regelt.

Weiter wurde mit der DAK-Gesundheit vereinbart, im September die Verhandlungen für einen einheitlichen Tarifvertrag aufzunehmen, um die bisher unterschiedlichen Regelungen aus DAK und BKK Gesundheit zusammenzuführen. In einem weiteren Tarifvertrag sollen Rahmenregelungen für die bei der DAK-Gesundheit geplante Stellenreduzierung festgelegt werden. Die Umsetzung wird betrieblich zwischen Arbeitgeber und Personalräten erfolgen, die Einhaltung der Ziele wird allerdings von den Tarifparteien überprüft. Verabredet wurde zudem, bis Ende dieses Jahres Eingruppierungen und Entgelttabelle so zu überarbeiten, dass sie dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) entsprechen. Diese AGG-konforme Tabelle soll zum 1. Juli 2013 eingeführt werden.

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Quelle:
Presseinformation vom 05.07.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2012