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GEWERKSCHAFT/883: "Mindestlohn jetzt" - unverzügliche gesetzliche Regelung erwartet (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 17. Oktober 2013

"Mindestlohn jetzt": ver.di und NGG erwarten unverzügliche gesetzliche Regelung



Berlin, 17.10.2013 - Angesichts der anhaltenden Diskussion um die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ihre Werbung um Unterstützung in der Öffentlichkeit intensiviert. Die Internetseite www.mindestlohn-jetzt.de spricht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an, sich in ihrem Einsatz für den gesetzlichen Mindestlohn auch als Gewerkschaftsmitglied zu engagieren. Ergänzt wird der Auftritt mit einem Beitrag auf Youtube unter https://www.youtube.com/mindestlohnjetzt.

"Arbeit darf nicht arm machen - davon ist die breite Mehrheit der Gesellschaft überzeugt. Jetzt sind die Bundestagsparteien am Zug, den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, beginnend mit 8,50 Euro, unverzüglich auf den Weg zu bringen", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

"Es ist ein Armutszeugnis, dass in einem reichen Land wie Deutschland immer noch Löhne von unter fünf Euro gezahlt werden. Die Würde der Beschäftigten hat ihren Wert, Arbeit hat ihren Preis - deshalb gehört ein gesetzlicher Mindestlohn unverzichtbar zu einem Gesamtpaket, um den Arbeitsmarkt neu zu ordnen", betonte der NGG-Vorsitzende Franz-Josef Möllenberg. "Es ist nicht länger akzeptabel, dass sich etliche Betriebe ihre Billiglöhne aus Steuergeldern subventionieren lassen und damit die Mehrheit der korrekt wirtschaftenden und fair zahlenden Unternehmen, gerade im Mittelstand, kaputt konkurrieren", so Möllenberg.

Rund acht Millionen Menschen arbeiten in Deutschland im Niedriglohnbereich, fast 1,5 Millionen bekommen für ihre Arbeit fünf Euro pro Stunde und weniger, mehr als 2,5 Millionen Menschen sind auf einen Minijob als Zweitjob angewiesen, um Lebensunterhalt, Miete, Lebensmittel und Benzin bezahlen zu können.

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Quelle:
Presseinformation vom 17.10.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2013