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GEWERKSCHAFT/925: Erster Gagen-Tarifvertrag für Schauspieler bei Filmproduktionen abgeschlossen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 7. Januar 2014

Erster Gagen-Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler bei Filmproduktionen abgeschlossen



Berlin, 07.01.2014 - Der erste Tarifvertrag, der speziell die Vergütungen der über 10.000 Schauspielerinnen und Schauspieler bei Film-Dreharbeiten regelt, ist rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Der Tarifvertrag wurde zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) auf der einen Seite und der Produzentenallianz auf der anderen Seite abgeschlossen. Der Tarifvertrag läuft bis Ende 2016. Der auch für Schauspieler geltende Manteltarifvertrag, in dem unter anderem Arbeitszeiten, Reisekosten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind, wurde zum Jahresende 2013 gekündigt und wird derzeit zwischen ver.di und der Produzentenallianz verhandelt. Die dritte Verhandlungsrunde dazu wird am 15. Januar in München stattfinden.

Der Tarifvertrag gewährleistet weiterhin die bisherige Praxis, eine angemessene Grundvergütung für die unterschiedlichen Schauspielpersönlichkeiten im Wege individueller Verhandlungen zwischen Produzenten- und Schauspielerseite zu finden. Ein differenziertes Gagenraster wird nicht geschaffen. Allerdings wird durch eine Einstiegsgage von 750 Euro pro Drehtag eine wichtige Grundlinie für die Schauspielerinnen und Schauspieler geschaffen, unter der ausgebildete Berufseinsteiger und selbstverständlich auch ihre Kolleginnen und Kollegen mit mehr Berufserfahrung nicht vergütet werden dürfen. Ist mit dem Produzenten ein senderseitiges Wiederholungshonorar vereinbart, beträgt die Einstiegsgage 725 Euro. Nach 18 Monaten Laufzeit steigen die Einstiegsgagen um jeweils 25 Euro.

"Für Filmschauspieler und -schauspielerinnen wird mit diesem Tarifabschluss ein Schutz vor weiter sinkenden Drehtagsgagen geschaffen. Gerade bei Berufseinsteigern war in den letzten Jahren ein Verfall der Gagenhöhen zu verzeichnen. Es ist eine oft verkannte aber bittere Realität, dass der Schauspiel-Beruf nur unterdurchschnittliche Jahreseinkommen ermöglicht. Der Grund dafür sind die sinkende Anzahl an Produktionen, Drehtagen und zu niedrige Budgets, so dass Gagen gedrückt werden. Nun sind für Fernseh-Sender und Filmproduzenten klare Grenzen für TV- und Kinofilme bei der Bezahlung von Schauspielerinnen und Schauspielern gesetzt," erklärte der ver.di-Verhandlungsführer für den Filmbereich Matthias von Fintel. Allerdings sei es noch nicht gelungen, Grundvergütungen auch für sogenannte hochfrequente Produktionen wie Telenovelas oder Daily Soaps zu vereinbaren.

Der Tarifvertrag bestätigt zudem ausdrücklich das bestehende Eckpunktepapier zu Sozialversicherungs-Regeln, nach denen Film- und Fernsehschauspieler korrekt sozialversichert werden müssen. Auch erklären sich die Produzenten bereit, künftig Drehtag-Informationen an die Verwertungsgesellschaft GVL weiterzuleiten, mit denen die Gelder aus gesetzlichen Zweitverwertungsrechten an die Schauspielerinnen und Schauspieler berechnet werden. Zudem wird unter Bezugnahme auf den zwischen ver.di und der Produzentenallianz abgeschlossenen Kleindarstellertarifvertrag nun auch die Abgrenzung zwischen Komparserie und Schauspiel präzisiert. Schließlich werden Schauspielerinnen und Schauspieler in Arbeitsverträgen künftig auch mit dieser Berufsbezeichnung benannt und nicht unzutreffend nur als "Darsteller". Dies stärke das Film-Schauspiel als künstlerischen Beruf, würdigt die Professionalität, Qualifikation und Hingabe für diese Tätigkeit im Zusammenspiel mit allen anderen Filmberufen im Team; nun auch wie für die anderen Berufe mit einem Gagentarifvertrag.

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Quelle:
Presseinformation vom 07.01.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2014