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HAUSHALT/399: Zusätzliche Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 86 vom 26.03.12

Haushaltsausschuss bewilligt zusätzliche Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung

Staatssekretär Bleser: "Klares Bekenntnis zur deutschen Landwirtschaft in Zeiten strikter Sparvorgaben"


Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die nötigen Bundesmittel freigegeben hat, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die landwirtschaftliche Unfallversicherung 75 Millionen Euro zusätzlich bewilligt. Für das Jahr 2012 stehen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften somit insgesamt 175 Millionen Euro zur Verfügung. "Mit diesen Bundesmitteln werden die Beiträge der zuschussberechtigten Landwirte zur Berufsgenossenschaft gesenkt. Sie führen also unmittelbar zu einer Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin.

In Zeiten strikter Sparvorgaben sei diese Aufstockung keine Selbstverständlichkeit gewesen. Sie war nicht zuletzt an die Bedingung geknüpft, die landwirtschaftliche Sozialversicherung weiterzuentwickeln. Ziel dieser Reform ist eine effizientere Organisation, mehr innerlandwirtschaftliche Solidarität und eine überregionale Beitragsgerechtigkeit. "Mit dem erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurde der notwendige rechtliche Rahmen geschaffen. Von 2012 bis 2014 stellt die Bundesregierung insgesamt 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um den Anpassungsprozess in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu flankieren", sagte Bleser. Diesen Vorleistungen des Bundes müssten von Seiten der Selbstverwaltung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung nun aber auch Taten folgen.

Der Umbau der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sei ein ambitioniertes Vorhaben, das alle Beteiligten vor große Herausforderungen stelle. Umso notwendiger sei es, dass das Ziel eines einheitlichen Bundesträgers nicht aus den Augen verloren werde. Die neue Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die durch den Zusammenschluss der bisherigen 36 Träger und des Spitzenverbandes zum 1. Januar 2013 entstehe, kann die in sie gesetzten Erwartungen laut Bleser nur erfüllen, wenn eine entschlossene Neuordnung eingeleitet werde. "Einfach wie bisher weiterzumachen, reicht nicht aus. Ich bin mir aber sicher, dass sich der Errichtungsausschuss, der in wenigen Tagen seine Arbeit aufnimmt, seiner Verantwortung gegenüber den Beitrags- und Steuerzahlern bewusst ist", sagte der Staatssekretär.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 86 vom 26.03.12
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2012