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MELDUNG/188: Regierungsentwurf zum Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 11. Mai 2011

Regierungsentwurf zum "Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention" vom Kabinett beschlossen


Der am 11. Mai 2011 beschlossene Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland. Er stellt einen wesentlichen Baustein für die Integrität des Wirtschaftsstandorts und die Reputation der Marktakteure dar.

Mit dem Gesetzentwurf sollen in erster Linie Sorgfaltspflichten der Industrie und der freien Berufe ergänzt sowie die Aufsichts- und Prüfungsrechte in Bund und Ländern zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden. Außerdem sollen die Meldepflichten konkretisiert und die Bußgeldtatbestände erweitert werden.

Mit der Gesetzesinitiative wird das deutsche Recht an die internationalen Standards der Geldwäscheprävention angepasst und den von der Financial Action Task Force On Money Laundering (FATF) kritisierten Punkte der bisherigen nationalen Regelungen entsprochen. Dieser Gesetzentwurf steht in unmittelbarem Zusammenhang mit weiteren Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie, die dieses Jahr abgeschlossen werden konnten und ebenfalls diesem Zweck dienten.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 11.05.2011
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2011