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STEUER/1175: Deutschland und Monaco gegen Steuerhinterziehung (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 28. Juli 2010

Deutschland und Monaco gegen Steuerhinterziehung
Abkommen zu Informationsaustausch unterzeichnet


Deutschland und das Fürstentum Monaco haben am 27. Juli 2010 in Berlin ein Abkommen über den Informationsaustausch für Besteuerungszwecke abgeschlossen und damit einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung getan.

Informationszugang herstellen

Das Abkommen ermöglicht den deutschen Steuerbehörden den Zugang zu wichtigen Informationen, die für die Durchsetzung des deutschen Steuerrechts notwendig sind. Hierunter fallen sowohl Bankdaten wie auch Informationen zu Eigentumsverhältnissen. Der Datenzugang ist nicht davon abhängig, ob bereits ein Steuerstrafverfahren eröffnet wurde oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht.

OECD-Standards international durchsetzen

Mit der Unterzeichnung des Abkommens erklärt sich Monaco in vollem Umfang dazu bereit, auf der Grundlage des Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch in Steuersachen mit Deutschland zusammenzuarbeiten und damit aktiv den Kampf gegen Steuerhinterziehung zu unterstützen. Die Bundesrepublik setzt sich zusammen mit den anderen Staaten der G20 dafür ein, die OECD-Standards international durchzusetzen. Das Abkommen unterstreicht gleichzeitig die Bemühungen der Bundesregierung, das Netz der bilateralen Vereinbarungen zum Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, insbesondere in Bezug auf Staaten und Gebiete mit Finanzzentren, weiter auszubauen.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 28.07.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2010