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STEUER/1197: Agrardieselbesteuerung wird nicht wieder verschärft (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 17. Dezember 2010

Koalition hält Wort beim Agrardiesel

Agrardieselbesteuerung wird nicht wieder verschärft


Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes verabschiedet. Darin ist u.a. der dauerhafte Wegfall der diskriminierenden Beschränkungen durch Selbstbehalt und Obergrenze bei der Besteuerung von Agrardiesel enthalten. Die von 2005 bis 2008 geltenden Kürzungsinstrumente waren seit 2009 ausgesetzt und werden nun entsprechend der Ankündigung im Koalitionsvertrag dauerhaft beseitigt. Die Abschaffung war zwingend erforderlich, um die Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft im europäischen Wettbewerb beim Agrardiesel auf einem gerade noch erträglichen Niveau zu halten. Denn es darf nicht übersehen werden, dass in Deutschland trotz des Wegfalls der Kürzungsinstrumente weiterhin der europaweit höchste Steuersatz auf Agrardiesel erhoben wird. Eine weitere Harmonisierung der deutschen Agrardieselbesteuerung in Richtung europäisches Durchschnittsniveau ist deshalb aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) unbedingt erforderlich. Die Abschaffung von Selbstbehalt und Obergrenze stellt deshalb nur einen ersten, wenngleich sehr wichtigen Schritt zum Erhalt der Wettbewerbsposition der deutschen Land- und Forstwirtschaft dar.

Durch die Gesetzesänderung können die deutschen Bauern beim Agrardiesel wieder verlässlich kalkulieren. Damit die aus Wettbewerbsgründen notwendige Entlastung auch innerhalb eines angemessenen Zeitraums bei den Landwirten ankommt, ist es jetzt wichtig, dass die Zollverwaltung die eingetretenen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung von bis zu 8 Monaten zeitnah abbaut. Förderlich hierfür wäre eine Vereinfachung des Antragsverfahrens durch Einführung einer Bagatellregelung bei den Angaben zum Dieselverbrauch im Forst. Hier könnten nach einem Vorschlag des DBV Betriebe mit weniger als 20 Hektar Forstanteil von den bürokratischen Zusatzangaben ausgenommen werden, da es hier gerade für kleinere Betriebe mit Forstanteil zu einem unverhältnismäßigen Aufwand in Antragstellung und -bearbeitung kommt.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Dezember 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2010