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STEUER/1203: Agrardieselbesteuerung nimmt letzte Hürde (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 11. Februar 2011

Agrardieselbesteuerung nimmt letzte Hürde

Bundesrat bestätigt Wegfall von Selbstbehalt und Obergrenze


Der Bundesrat hat heute (11.2.2011) dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes zugestimmt. Im Gesetz ist unter anderem die Agrardieselbesteuerung enthalten. Mit diesem Beschluss des Bundesrates werden die Beschränkungen durch Selbstbehalt und Obergrenze bei der Besteuerung von Agrardiesel jetzt wegfallen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich hartnäckig und konsequent für die Abschaffung dieser diskriminierenden Bestimmung eingesetzt. Diese von 2005 bis 2008 geltende Besteuerung war seit 2009 ausgesetzt und wird nun dauerhaft beseitigt.

Die Abschaffung sei, so der DBV, zwingend erforderlich, um die Nachteile der deutschen Landwirtschaft im europäischen Wettbewerb beim Agrardiesel auf einem noch erträglichen Niveau zu halten. Denn es dürfe nicht übersehen werden, dass innerhalb Europas Deutschland trotz Wegfall dieses Besteuerungsinstruments weiterhin den höchsten Steuersatz auf Agrardiesel habe. Eine weitere Harmonisierung der deutschen Agrardieselbesteuerung in Richtung des europäischen Durchschnittsniveaus sei aus Sicht des DBV deshalb unbedingt erforderlich. Die Abschaffung von Selbstbehalt und Obergrenze stelle einen ersten, wichtigen Schritt zum Erhalt der Wettbewerbsposition der deutschen Land- und Forstwirtschaft dar.

Durch die Gesetzesänderung können die deutschen Bauern beim Agrardiesel wieder auf einer verlässlichen Grundlage kalkulieren, betonte der DBV. Allerdings sei zu bemängeln, dass derzeit bei den die Anträge auf Agrardieselvergütung bearbeitenden Hauptzollämtern ein "Bearbeitungsstau" von durchschnittlich 6 Monaten bestehe. Der DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born hat sich deshalb erneut an den zuständigen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium gewandt und angemahnt, die vom Finanzministerium im November 2010 angekündigten organisatorischen und personellen Maßnahmen tatsächlich umzusetzen, damit die Antragsbearbeitung wieder auf einen akzeptablen Zeitraum zurückgeführt werde. Daneben hält der DBV weiterhin eine Vereinfachung des Antragsverfahrens insbesondere beim Dieselverbrauch im Forst für zwingend erforderlich. Hier schlägt der DBV vor, Betriebe mit bis zu 20 Hektar Forstanteil von den bürokratischen Zusatzangaben zu "de-minimis" auszunehmen. Dadurch könnte eine Vielzahl von Betrieben von diesen mit unverhältnismäßigem Aufwand verbundenen Angaben entlastet werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Februar 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2011