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STEUER/1208: Steuervereinfachungsgesetz verabschiedet (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 10. Juni 2011

Steuervereinfachungsgesetz verabschiedet

DBV erreicht verlängerte Fristen und Abmilderung für kleine Waldbesitzer


(DBV) Der Bundestag hat in dieser Woche das Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilt, kommen Entlastungsmaßnahmen auch der Landwirtschaft zugute, da Nebenerwerbslandwirte und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft die Anhebung der Arbeitnehmerpauschalen nutzen können. Bauernfamilien werden auch durch Vereinfachungen beim Kindergeld entlastet. Zudem erfolgt eine überfällige Anpassung der Steuererklärungsfristen der Land- und Forstwirte an die längere Frist für Gewerbebetriebe. Zudem können durch den Wegfall der elektronischen Signatur künftig auch landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit der elektronischen Rechnungsstellung nutzen.

Insbesondere die Verschärfung der Betriebsausgabenpauschalen für nichtbuchführungspflichtige Forstbetriebe fällt nicht so drastisch aus wie ursprünglich vorgesehen, teilt der DBV mit. So seien die Ausgabenpauschalen, die zur Ermittlung des zu versteuernden Gewinns aus dem Holzverkauf herangezogen werden, weniger stark abgesenkt worden als zunächst vorgesehen. Der zu versteuernde Gewinn ergebe sich aus dem Verkaufserlös abzüglich der prozentualen Ausgabenpauschale. Nach der neuen Regelung betrage die Ausgabenpauschale für bereits eingeschlagenes Holz von derzeit 65 Prozent künftig 55 Prozent, statt der geplanten Absenkung auf 45 Prozent. Bei noch im Wald stehendem Holz ist statt bisher 40 Prozent künftig eine Ausgabenpauschale von 20 Prozent, statt der geplanten Absenkung auf 10 Prozent, anzusetzen. Der DBV hatte sich massiv für die Nachbesserung der prozentualen Pauschsätze eingesetzt. Neben den Pauschalen können künftig zusätzlich auch die Kosten der Wiederaufforstung angesetzt werden. Die Neuregelung findet ab dem Wirtschaftsjahr 2012/2013 Anwendung, so dass bis dahin die bisherigen Pauschalen genutzt werden können, so der DBV.

Darüber hinaus werde die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung Billigkeitsmaßnahmen für Waldbesitzer zur Vermeidung ungerechtfertigter steuerliche Ergebnisse in Kraft zu setzen. Dazu gehöre insbesondere ein bilanzielles Nichtansatzwahlrecht für Holz aus Großschadensfällen. Diese Vereinfachungsregelung sollte laut Regierungsentwurf abgeschafft werden und kann nun - per Verordnung - wieder gewährt werden. Mit diesen Nachbesserungen sei das Steuervereinfachungsgesetz 2011 als Gesamtpaket akzeptabel, schätzt der DBV ein.

In einem nächsten Schritt muss es nun zu einer konsequenten Vereinfachung der Besteuerung kleiner und mittlerer Unternehmen kommen. Hier schlägt der DBV seit längerem eine Flexibilisierung bei § 7g EStG vor. So sollte für steuerbegünstigte Anschaffungen, die in der Zukunft liegen, die Angabe der Investitionssumme ausreichend sein. Damit ließen sich Investitionen besser an die betrieblichen Notwendigkeiten anpassen. Diese Vereinfachung käme sowohl Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, als auch des Handwerks und des gesamten Mittelstands zugut


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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Juni 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Tel.: 030 / 31 904 239
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Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2011