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STEUER/1231: Gesetzentwurf zur Umsetzung des Steuerabkommens mit der Schweiz beschlossen (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Pressemitteilung Nr. 15 vom 25. April 2012

Kabinett hat Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Steuerabkommens mit der Schweiz beschlossen




Seit Jahrzehnten entgehen dem deutschen Staat Jahr für Jahr große Summen an Steuereinnahmen, weil Schwarzgeld in die Schweiz verbracht, der Besteuerung in Deutschland entzogen wird und dann die Ansprüche des Staates verjähren. Es gab immer wieder Versuche, die deutschen Steuerpflichten durchzusetzen. Diese sind bisher aber allesamt ins Leere gelaufen. Nun ist es gelungen, ein Abkommen auszuhandeln, das für die Zukunft eine Gleichbehandlung für Vermögen, egal ob sie in Deutschland oder in der Schweiz liegen, schafft und für die Vergangenheit mittels einer bedeutenden Pauschalversteuerung die Steuergerechtigkeit wieder herstellt.

Mit großen Zugeständnissen seitens der Schweiz konnten die folgenden Eckpunkte ausgehandelt werden:

Nach dem Inkrafttreten des Abkommens werden erstmals Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz genauso besteuert wie Kapitalanlagen in Deutschland.

In Zukunft anfallende Erbschaften werden erfasst. Im Erbschaftsfall müssen die Erben entweder der Erhebung einer Steuer von 50% oder der Offenlegung zustimmen.

Die Besteuerung in der Zukunft wird durch einen steuerlichen Informationsaustausch abgesichert, der über den international üblichen OECD-Standard hinausgeht. Dadurch wird vermieden, dass neues Schwarzgeld in der Schweiz aufgebaut wird.

Für die Vergangenheit wird es die Möglichkeit einer gerechten pauschalen Nachversteuerung auf das Kapital in der Schweiz geben oder die Betroffenen können den Weg der Selbstanzeige gehen. Ansonsten werden die Fälle weiter verfolgt.

Verlagern deutsche Steuerbürger Vermögen aus der Schweiz in Drittstaaten, so erhält Deutschland ab Inkrafttreten des Abkommens von der Schweiz Hinweise zu den Geldströmen. Die geben Ansatzpunkte, wie die Betroffenen straf- und steuerrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.


Das Abkommen bringen Bund, Ländern und Kommunen spürbare Steuereinnahmen. Die Bundesländer werden einen wesentlichen Anteil davon erhalten. Eine erste Abschlagszahlung an den deutschen Staat in der Höhe von zwei Milliarden Franken wird unmittelbar nach Inkrafttreten des Abkommens fällig.

Die CD-Käufe mit allen damit verbundenen Fragen und Begleitumständen sind keine auf Dauer tragfähige Lösung. Eine gleichmäßige Besteuerung ist nicht mit Zufallsfunden zu erreichen. Hier wird das Abkommen bessere und weitergehende Kontrollmöglichkeiten zur Verfügung stellen.

Kein Abkommen ist für alle Beteiligten die schlechteste Lösung. Denn ohne Abkommen verjähren Jahr für Jahr - abgesehen von Zufallsfunden unwiederbringlich Steueransprüche in Millionenhöhe und es könnte weiterhin neues Schwarzgeld aufgebaut werden. Sich dem Abkommen zu verschließen, schadet der Allgemeinheit.

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Quelle:
BMF-Pressemitteilung Nr. 15 vom 25.04.2012
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2012