Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

SCHULDEN/181: Schuldenerlaß für Haiti gefordert (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 9. Februar 2010

Schuldenerlass für Haiti gefordert
G7 Finanzminister wollen Wiederaufbau ohne Hindernisse


Was kann getan werden, um den Wiederaufbau in Haiti nach dem verheerenden Erdbeben so gut es geht zu unterstützen? Auch mit dieser Frage haben sich die G7-Finanzminister bei ihrem Treffen am 5. und 6. Februar im kanadischen Iqaluit beschäftigt. Viele Länder haben sich bereits an Hilfsaktionen für die notleidende Bevölkerung und am Wiederaufbau beteiligt. Auch Deutschland hat umfassende Soforthilfe bereitgestellt. Zusammen mit den Ländern hat der Bund zudem ein vereinfachtes steuerliches Nachweisverfahren für Spenden auf den Weg gebracht, um der notleidenden Bevölkerung schnell und unbürokratisch zu helfen.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) stellt Haiti insgesamt 81 Millionen Euro zinslos zur Verfügung, damit auch kurzfristig dringend benötigte Güter importiert werden können und der Wiederaufbau sofort anlaufen kann.

Wiederaufbau ohne finanzielle Hindernisse ermöglichen

Eine weitere wichtige Frage, die in diesem Zusammenhang beantwortet werden muss, ist die nach der noch verbliebenen bilateralen und multilateralen Verschuldung Haitis und damit nach der mittel- und langfristigen Entwicklung des Landes. Viele Geldgeber - darunter Deutschland - haben Haiti bereits ihre bilateralen Schulden erlassen. An die noch verbliebenen bilateralen Geber richteten die Finanzminister die Bitte, ebenfalls auf die Erfüllung ihrer Forderungen zu verzichten.

Der IWF, die Weltbank und auch die Interamerikanische Entwicklungsbank haben schon vor dem Erdbeben im Rahmen von Entschuldungsinitaitiven auf den größten Teil ihrer Forderungen gegenüber Haiti verzichtet. Um den Wiederaufbau nicht durch Schulden- und Zinszahlungen zu beeinträchtigen, sind die G7-Finanzminister übereingekommen, so schnell wie möglich eine Lösung zum Erlass der noch ausstehenden Verbindlichkeiten bei diesen multilateralen Institutionen zu finden.


*


Quelle:
BMF-Newsletter vom 09.02.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2010