Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

SCHULDEN/183: Schuldenerleichterung für die Republik Liberia (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 03. März 2011

Schuldenerleichterung für die Republik Liberia


Am 24. Februar 2011 haben die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Liberia in Monrovia ein Abkommen über den Erlass der bilateralen öffentlichen Auslandsschulden der Republik Liberia unterzeichnet. Im Rahmen dieses Abkommens erlässt die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Regierung der Republik Liberia Restschulden aus Handelsgeschäften in Höhe von rd. 67 Mio. Euro sowie 0,4 Mio. Euro aus dem deutschen Anteil an einem Kredit der Internationalen Entwicklungsorganisation an Liberia.

Der Schuldenerlass erfolgt auf der Grundlage des Pariser Protokolls vom 16. September 2010, in dem die Regierung der Republik Liberia und die im Pariser Club vertretenen Gläubiger einen umfassenden Erlass der Auslandsschulden der Republik Liberia vereinbart hatten. Grundlage für diese Vereinbarung war die Zusammenarbeit der Republik Liberia mit dem IWF und der Weltbank sowie Reformanstrengungen und die Durchführung von konkreten Maßnahmen zur Armutsbekämpfung.

Das Umschuldungsabkommen wurde von liberianischer Seite von Finanzminister Augustine Kpehe Ngafuan und von deutscher Seite von Botschafter Dr. Bodo Schaff unterzeichnet.


*


Quelle:
BMF-Newsletter vom 03.03.2011
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2011