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TELEKOMMUNIKATION/622: Reform des Rechtsrahmens für Telekommunikation tritt in Kraft (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 18. Dezember 2009

Reform des Rechtsrahmens für Telekommunikation tritt heute in Kraft


Anlässlich der Tagung des Rates für Telekommunikation wurde heute die Reform des Telekom-Pakets im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt damit noch heute in Kraft. Der neue Rechtsrahmen stärkt den Wettbewerb und wird die Verbraucherrechte auf den europäischen Telekommunikationsmärkten spürbar verbessern. Außerdem werden durchschlagende Impulse für einen Anstieg der Investitionen im Bereich des Netzausbaus und der Netzmodernisierung erwartet.

Hierzu Staatssekretär Dr. Bernd Pfaffenbach: "Die investitionsstimulierende und wettbewerbsfördernde Wirkung des Richtlinienpakets kommt angesichts der immer noch andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise zur rechten Zeit und wird sich positiv auf die gesamtwirtschaftliche Lage auswirken. Wir haben schon mit den Vorarbeiten begonnen und werden die neuen Vorgaben aus Brüssel unverzüglich umsetzen. Die heutige Verabschiedung des Telekom-Reformpakets ist ein deutliches Signal für mehr Wettbewerb und Investitionen in schnellere Kommunikationsnetze und -dienste. Darüber hinaus werden die Rechte der Verbraucher und der Internetnutzer erheblich gestärkt. So schreiben die neuen Regeln vor, dass Anbieterwechsel künftig innerhalb eines Werktages abgewickelt werden müssen. Außerdem sorgt die Aufnahme einer neuen Schutzklausel zur Internetfreiheit dafür, dass der Internetzugang nicht willkürlich gesperrt werden kann. Damit setzen wir ein klares Signal in Bezug auf die Wahrung der Grundfreiheiten in der Informationsgesellschaft."

Bereits am 24. November 2009 hatte das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit das EU-Telekom-Reformpaket gebilligt. Genau vor zwei Jahren legte die EU-Kommission Änderungsvorschläge zum Richtlinienpaket vor, über die bis zuletzt intensiv verhandelt wurde. Der Ministerrat stimmte dem Paket bereits am 20. November 2009 zu.

Die Bundesregierung wird die neuen Bestimmungen so rasch wie möglich in nationales Recht umsetzen.


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 18. Dezember 2009
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Dezember 2009